Hallo. Wir haben ein nicht unerhebliches Problem mit dem Vermieter unserer Wohnanlage. Wir sind im Januar 2008 hier eingezogen und haben dann im Laufe des Jahres festgestellt, dass es in der Wohnanlage zwar keinen Hausmeister gab, den Mietern aber dennoch für den nicht vorhandenen Hausmeister monatlich zwischen € 14,- und € 22,- an Vorauszahlungen abverlangt wurden. Zunächst einmal sind wir davon ausgegangen, dass diese Kosten mit den anderen umlegbaren Nebenkosten bei der Jahresabrechnung verrechnet würden.
Ich habe mich irgendwann einmal mit einem anderen Mieter über diesen Sachverhalt unterhalten und erfuhr dann von diesem, dass der Vermieter im Zuge der Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2007 den Mietern insgesamt über € 13.000,- berechnet und auch von diesen vereinnahmt hat, obwohl auch in dem Jahr 2007 die Hausmeisterarbeiten von einem Mieter auf nebenberuflicher Basis bei einem Entgelt von € 943,50 ausgeführt wurden. Wir haben uns dann entschlossen, etwas gegen diese überhöhten Zahlungen alleine für den Hausmeister zu unternehmen und den Vermieter diesbezüglich angeschrieben. Dieser hat auf dieses Schreiben zunächst einmal überhaupt nicht reagiert und auch im weiteren Verlauf über seinen in der Zwischenzeit eingeschalteten Rechtsanwalt keine Stellung zu unseren Fragen bezogen. Schließlich haben wir dann mit einem Rundschreiben an die anderen Mieter der Wohnanlage versucht, diese anderen Mieter auf diese Missständen hinzuweisen und sie zu animieren, zusammen mit uns sich gegen diese ungerechtfertigten Zahlungen zu wehren. In diesem Rundschreiben befand sich u.a. folgende Passage:
Zitat: „Bitte denken Sie daran: Lassen Sie sich von Herrn xxxxxx nicht einschüchtern. Wir sind mit unserer Forderung, für einen nicht vorhandenen Hausmeister auch keine Vorauszahlungen leisten zu müssen, im Recht. Aber nur gemeinsam können wir etwas gegen diese Abzocke erreichen. Schließen Sie sich uns an; gemeinsam können wir eine korrekte Abrechnung der Mietnebenkosten erreichen.“ Zitatende
Der Vermieter fühlt sich nunmehr durch die nach unserer Auffassung berechtigte Bezeichnung „Abzocke“ in seiner Ehre gekränkt und hat über seinen Rechtsanwalt eine Klage auf Unterlassung eingereicht; den Streitwert auf € 2.000,- festgelegt und will uns seine Anwalts- und Gerichtskosten berechnen.
Wir möchten daher wissen, ob es uns gestattet ist, unter Berücksichtigung der vorliegenden und nachweisbaren Tatsachen erlaubt sein muss, hier von einer „Abzocke“ zu sprechen und zu schreiben zumal wir eigentlich nur von unserem Recht der freien Meinungsäußerung Gebrauch machen. Und vielleicht weiß auch ein Mitglied dieses Forum, ob es sinnvoll ist, eine Klageabweisung zu beantragen.
Natürlich könnte ich auch sofort einen Rechtsanwalt mit meiner Interessenvertretung beauftragen. Ebenso natürlich aber wird mir dieser zunächst einmal sagen, dass ich eine Klageabweisung erreichen kann, denn der Anwalt lebt von zahlenden Mandanten und nicht vom Erteilen unentgeltlicher Beratungen.
Vielen Dank im Voraus schon einmal für hilfreiche Antworten.
Wassabi
Ich habe mich irgendwann einmal mit einem anderen Mieter über diesen Sachverhalt unterhalten und erfuhr dann von diesem, dass der Vermieter im Zuge der Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2007 den Mietern insgesamt über € 13.000,- berechnet und auch von diesen vereinnahmt hat, obwohl auch in dem Jahr 2007 die Hausmeisterarbeiten von einem Mieter auf nebenberuflicher Basis bei einem Entgelt von € 943,50 ausgeführt wurden. Wir haben uns dann entschlossen, etwas gegen diese überhöhten Zahlungen alleine für den Hausmeister zu unternehmen und den Vermieter diesbezüglich angeschrieben. Dieser hat auf dieses Schreiben zunächst einmal überhaupt nicht reagiert und auch im weiteren Verlauf über seinen in der Zwischenzeit eingeschalteten Rechtsanwalt keine Stellung zu unseren Fragen bezogen. Schließlich haben wir dann mit einem Rundschreiben an die anderen Mieter der Wohnanlage versucht, diese anderen Mieter auf diese Missständen hinzuweisen und sie zu animieren, zusammen mit uns sich gegen diese ungerechtfertigten Zahlungen zu wehren. In diesem Rundschreiben befand sich u.a. folgende Passage:
Zitat: „Bitte denken Sie daran: Lassen Sie sich von Herrn xxxxxx nicht einschüchtern. Wir sind mit unserer Forderung, für einen nicht vorhandenen Hausmeister auch keine Vorauszahlungen leisten zu müssen, im Recht. Aber nur gemeinsam können wir etwas gegen diese Abzocke erreichen. Schließen Sie sich uns an; gemeinsam können wir eine korrekte Abrechnung der Mietnebenkosten erreichen.“ Zitatende
Der Vermieter fühlt sich nunmehr durch die nach unserer Auffassung berechtigte Bezeichnung „Abzocke“ in seiner Ehre gekränkt und hat über seinen Rechtsanwalt eine Klage auf Unterlassung eingereicht; den Streitwert auf € 2.000,- festgelegt und will uns seine Anwalts- und Gerichtskosten berechnen.
Wir möchten daher wissen, ob es uns gestattet ist, unter Berücksichtigung der vorliegenden und nachweisbaren Tatsachen erlaubt sein muss, hier von einer „Abzocke“ zu sprechen und zu schreiben zumal wir eigentlich nur von unserem Recht der freien Meinungsäußerung Gebrauch machen. Und vielleicht weiß auch ein Mitglied dieses Forum, ob es sinnvoll ist, eine Klageabweisung zu beantragen.
Natürlich könnte ich auch sofort einen Rechtsanwalt mit meiner Interessenvertretung beauftragen. Ebenso natürlich aber wird mir dieser zunächst einmal sagen, dass ich eine Klageabweisung erreichen kann, denn der Anwalt lebt von zahlenden Mandanten und nicht vom Erteilen unentgeltlicher Beratungen.
Vielen Dank im Voraus schon einmal für hilfreiche Antworten.
Wassabi