schnippewippe
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Abmahnwelle wegen Filesharing geht weiter
Abmahnwelle wegen Filesharing geht weiter
Abmahnwelle wegen Filesharing geht weiter
Meine praktische Erfahrung hat gezeigt, dass Betroffene oft aus Panik geneigt sind, direkt ungeprüft die geforderte Unterlassungserklärung abzugeben und den geforderten Betrag zu bezahlen. Hier heißt es allerdings erst einmal RUHE BEWAHREN!
Einen Grund zur Panik gibt es definitiv nicht. Die gestellten Forderungen sind des öfteren unberechtigt und sollten daher nicht vorschnell bedient werden. Gerade die übereilte Abgabe der beiliegenden Unterlassungserklärung kann gravierende Folgen haben, da Sie hieran 30 Jahre gebunden sind und sich gegen Fälligkeit einer Vertragsstrafe für jeden weiteren Verstoß verpflichten, teilweise sämtliche urheberrechtsgeschützten Werke der abmahnenden Partei nicht mehr öffentlich zugänglich zu machen. Darüber hinaus kommt die Abgabe der Unterlassungserklärung einem uneingeschränkten Geständnis hinsichtlich des vorgeworfenen Verstoßes gleich.
Auch die geltend gemachten Zahlungsforderungen sind überwiegend wesentlich überhöht, so dass unbedingt von einer voreiligen Zahlung Abstand genommen werden muss. Was erst einmal weg ist, bekommen Sie so schnell nicht wieder.........mehr im link