Rundfunkgebührenpflicht auch für Lautsprecher

schnippewippe

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VG Aachen: Rundfunkgebührenpflicht auch für Lautsprecher

Das Verwaltungsgericht Aachen (8 K 596/07) hatte einen Sachverhalt vorliegen, der für Befremden sorgt: In einer Gaststätte war ein einzelnes Radio aufgestellt. An dieses Radio waren mehrere Lautsprecher angeschlossen, die einmal einen Innenraum, aber auch einen Wintergarten beschallt haben. Gefordert wurden nun mehrfache Rundfunkgebühren. Das Verwaltungsgericht Aachen hat damit auch grundsätzlich kein Problem:.....................aus dem link
 
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De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Das Verwaltungsgericht Aachen (8 K 596/07) hatte einen Sachverhalt vorliegen, der für Befremden sorgt:
Was ist daran fremd?
§ 1 Abs. 1 Satz 2 RGebStV ist darin deutlich:
(1) Rundfunkempfangsgeräte im Sinne dieses Staatsvertrages
sind technische Einrichtungen,(....)Rundfunkempfangsgeräte sind auch Lautsprecher,(...)

Und die GEZ sagt:
Auch an Radios und Fernsehgeräte angeschlossene Lautsprecher und Monitore sind Rundfunkgeräte, wenn sie als gesonderte Hör- oder Sehstellen betrieben werden.

Hierzu gibt es auch ein älteres Urteil: OVG Koblenz Az: 7 A 10471/07.

Ps.
§ 1 Abs. 1 Satz 2 RGebStV
Mehrere Geräte
gelten dann als ein einziges Rundfunkempfangsgerät, wenn sie
zur Verbesserung oder Verstärkung des Empfangs einander
zugeordnet sind und damit eine einheitliche Hör- oder Sehstelle
bilden.

Aber,reicht ein Lautsprecher nicht aus um den Raum ausreichend zu beschallen,so ist ein zweiter Lautsprecher eine selbstständige Einheit und für den fallen dan auch Gebühren an.
 

kruemeltee

Super-Moderator
aber da muss ich doch sagen, daß das ne halbe Schweinerei ist (entschuldigt bitte den Ausdruck). Das würde ja bedeuten, wenn ich ein Radio im Wohnzimmer und daran angeschlossen Lautsprecher bis hin ins Bad lege, daß ich dann mehr GEZ Gebühren zahlen müsste.

die GEZ ist doch keine GEMA, wo es auf die Anzahl der Mithörer ankommt, oder?

Gruß Maddin
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
die GEZ ist doch keine GEMA, wo es auf die Anzahl der Mithörer ankommt, oder?
Es geht nicht um die Anzahl der Mithörer,-seher.
Bei Gastätten/Hotels/Pensionen/Ferienwohnungen ist grundsätzlich jedes Empfangsgerät anzumelden.
Die Gebühren für das erste Gerät sind voll zu bezahlen.Betriebe mit unter 50 Zimmern zahlen für die Zweitgeräte 50% der Gebühren.Hat man mehr als 50 Zimmer dann werden 70% der Gebühren fällig.

:whistle:
Was viele nicht wissen,privat vermieteten Ferienwohnungen.Auch hier werden Gebühren für Empfangsgeräte fällig.
Ps.
auch ein DVD-,Videorekorder, Radiowecker ist ein Empfangsgerät.
 

DerKrefelder

New member
Wer meldet denn sein Radiowecker an.;) Also mir wäre das echt nicht eingefallen :whistle:
:whistle: Mann beachte...nur wenn du kein anderes Empfangsgerät hast.

Ps.
Bei uns,Ausland, war es sogar so das man für ein durch einen Gerichtsvollzieher beschlagnahmtes Gerät Gebühren bezahlen muste.
In der Zeit wurde der Stecker versiegelt....das man ja entfernen konnte und so hören oder gucken konnte.
Oder defekte Geräte die auf dem Speicher standen.Im Augenblick nicht funktionsfähig...aber man kann ja.
Zum Glück alles aus dunkler Vergangenheit.:w00t: Seit zig Jahren sind die Rundfunkgebühren Teil der Lohnsteuer.
Und solche Diskussionen wie bei euch kennen wir nicht,ist ein Fremdwort.

Kein Wunder bei Politiker ala Westtsunami. :w00t: für den nur der Mittelstand ein Thema ist.

M.f.G.
 

kruemeltee

Super-Moderator
@ der kleene Eisbär,

Du magst ja Recht haben mit Zweitgeräten und dergleichen. Und das für Hotels und Pensionen andere Grundlagen gelten als für uns Privatpersonen seh ich auch noch ein, aber nur weil ich an ein Radio zwei weitere Lautsprecher angeklemmt habe, die in ein anderes Zimmer führen, habe ich nicht automatisch ein zweites Empfangsgerät.

Klar kann ich mit Lautsprechern Töne empfangen, aber das Einstellen des Senders läuft immer noch an diesem popligem Radio was da in der Ecke steht. Daher sehe ich nicht ein, daß wenn man aus seinem ursprünglichem Radio mit 2 Lautsprechern ein Radio mit 4 Lautsprechern macht, plötzlich mehr bezahlen muss. Und was ist mit den Radios, die von Haus aus 4 Lautsprecher haben, muss ich dann automatisch mehr bezahlen? Ich kann ja keine zwei Sender damit empfangen.

Gruß Maddin
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Und was ist mit den Radios, die von Haus aus 4 Lautsprecher haben, muss ich dann automatisch mehr bezahlen? Ich kann ja keine zwei Sender damit empfangen.

Gruß Maddin
Wenn z.B. ein Hotel 1 Radio hat,damit werden aber über Lautsprecher die Lobby,einige Säle,der Fahrstuhl,die Bar......beschallt,dann gilt jeder Lautsprecher als gesonderte Hörstelle.

In einem Privathaushalt ist grundsätzlich nur ein Radio anmeldepflichtig,da kannste hunderte von Lautsprechern anklemmen.
Ausser,Kinder haben ein eigenes Einkommen.
 

kruemeltee

Super-Moderator
Wenn z.B. ein Hotel 1 Radio hat,damit werden aber über Lautsprecher die Lobby,einige Säle,der Fahrstuhl,die Bar......beschallt,dann gilt jeder Lautsprecher als gesonderte Hörstelle.
Das mag juristisch korrekt sein, ich persönlich empfinde das dennoch als "Abzocke", denn ich kann ja im Fahrstuhl auch nicht einfach sagen "ich will jetzt Fritz hören, stell ma wer um"
Und letztendlich ist das alles nur eine Definitionsfrage. Wenn ich jetzt im selben raum zwei weitere Lautsprecher installiert habe, nur in einer anderen Sitzecke ... dann ist das ja vermutlich auch eine andere Hörstelle.
Mich würde mal interessieren wie das bei meiner alten Firma funktioniert hat. Die hatten überall in den Decken der Gänge kleine Lautsprecher drin (wo im Notfall auch die lustige Ansage "bitte verlassen sie das Gebäude" raus kommt). Über diese lief allerdings auch Radio, den ganzen Tag lang. ;-)

Gruß Maddin

P.S.: mich betriffts zwar nicht, aber dennoch kann man ja vorsichtig seinen Unmut ausdrücken.

P.S.S.: etwas offtopic, aber egal: ist in etwa wie dieses merkwürdige Gerichtsurteil der Dame aus der Großstadt, welche Ihr Auto immer mehr als notwendig gegen Diebstahl sichert (Lenkradkralle, Alarmanlage, etc.) und dann zu Ihrer Mutter aufs Land (kleines Dorf mit etwa 500 Seelen) und das Auto unabgeschlossen vor dem Haus ihrer Mutter abstellt. Dieses wird natürlich gestohlen und sie möchte diesen Diebstahl nun von der versicherung ersetzt bekommen. Jeder normale Mensch würde jetzt sagen "alles klar *zwinker, Augenbrauen hoch*" ... aber nein, das Gericht urteilte, die Versicherung muss es ersetzen, denn die gute Dame aus der Großstadt kann doch nicht wissen, daß auf dem Land die gleichen Bedingungen gelten wie in der Großstadt ...
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Mich würde mal interessieren wie das bei meiner alten Firma funktioniert hat. Die hatten überall in den Decken der Gänge kleine Lautsprecher drin (wo im Notfall auch die lustige Ansage "bitte verlassen sie das Gebäude" raus kommt). Über diese lief allerdings auch Radio, den ganzen Tag lang. ;-)
Wenn über die Anlage Radiomusik lief,dann war die Geschäftsleitung schön blöd.
In der Regel wird solche Musik von Firmen verbreitet die auf das spezialisiert sind (z.B. Alcas Muzak).Einfache Bezeichnung>>Kaufhausmusik.Verbreitung übers Internet oder per Satellit.

Ps.
>> gez.de/Gebuehrenlexikon
 

schnippewippe

New member
Sorry wenn ich Euch mal kurz unterbreche.

Es ist ja bald Urlaubszeit !! Da geht es für viele ja wieder raus aufs Boot.

Wassersport: Rundfunkgebühren für Radio an Bord?
11.04.2010 | Ausrüstung, Recht

Der Unterschied von „überwiegend“ zu „vorübergehend“ ist wichtig.

Wer ein Radio an Bord hat, muss in der Regel Rundfunkgebühren zahlen, aber nicht immer, wie ein Beispiel deutlich macht. Der vorübergehende Einsatz eines Kofferradios lässt die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) schlecht aussehen................................Bericht im link
 
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