schnippewippe
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VG Aachen: Rundfunkgebührenpflicht auch für Lautsprecher
Das Verwaltungsgericht Aachen (8 K 596/07) hatte einen Sachverhalt vorliegen, der für Befremden sorgt: In einer Gaststätte war ein einzelnes Radio aufgestellt. An dieses Radio waren mehrere Lautsprecher angeschlossen, die einmal einen Innenraum, aber auch einen Wintergarten beschallt haben. Gefordert wurden nun mehrfache Rundfunkgebühren. Das Verwaltungsgericht Aachen hat damit auch grundsätzlich kein Problem:.....................aus dem link
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