Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 04.09.2009, 10:18   #5 (permalink)
schnippewippe
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von schnippewippe
 
Registriert seit: 30.08.2009
Beiträge: 10.417
Standard AW: Urteile bei den Abo-Seiten

Mal wieder ein Video dazu

Urteil: Abzocker dürfen "vermeintlich unberechtigte Forderungen" geltend machen | Infopirat.com

Es ging erstens um die AGB- Zustellung.
zweitens um """ das systematische Geltendmachen der resultierenden Forderung gegenüber Verbrauchern sei unzulässig."""

Der Richter gab dem Betreiber Recht.
Abzocker dürfen "vermeintlich unberechtigte Forderungen" geltend machen !!!

Der abgeschlossene Vertrag beruft sich auf eine kostenlose Nutzung
Ich melde mich an und schaue das Angebot durch aber es gefällt mir nicht.
Also klicke ich weg und die Newsletter landen immer sofort als lästiger Werbespam im Mülleimer.
Warum schickten sie mir denn keine vernünftige E-mail mit den Betreff " Geänderte AGB - jetzt kostenpflichtiges Abo !
Die E-mailadresse hatten sie ja. Wird schon seinen Grund haben warum sie es nicht per E-mail mitteilten !
Aber selbst da hätten sie bei Gericht Probleme. Denn E-mails werden bei Gericht nicht als Beweis anerkannt.
http://www.123recht.net/Sind-E-Mails...-__a27477.html
Also ist das ja wohl bei einen Werbenewsletter erst recht so.

Im link bei Heise zu finden

Zitat:
Ein Newsletter mit anderslautenden AGBs ist in viellerlei Hinsicht
mehr als zweifelhaft:

- Der Newsletterversender müsste beweisen, dass der Empfänger den
Newsletter gelesen und verstanden hat.

Kann er nicht-> die frisierten AGBs sind für die Tonne

- Die Newsletter in der Art die ich bisher sah rotzten einen eine
Ewigkeit mit News voll, bevor zwischen den News irgendwo die AGBs
reingekleistert wurden->nicht offensichtlich, kein Hinweis im
Titel->die frisierten AGBs sind für die Tonne.


Um hier
einen neuen bzw. geänderten Vertrag zu standekommen zu lassen wäre
doch eine aktive Zustimmung des Kunden notwendig. Das Unterlassen
einer Reaktion kann ja kaum als (stillschweigende) Zustimmung gesehen
werden, erst recht nicht wenn die "Vertragsänderung" in einem
Newsletter angekündigt wurde der womöglich (SPAM-Filter) gar nicht
zugestellt wurde.
Im Privatrecht gilt der Grundsatz, dass Schweigen nicht als Willenserklärung zur Begründung eines Rechtsverhältnisses ausgelegt wird . Verträge kommen durch übereinstimmende Willenserklärungen (Angebot und Annahme) zustande.

Das Verhalten des Unternehmens basiert offensichtlich auf dem angeblich bestehenden Rechtsgrundsatz: Wer schweigt stimmt zu. Diese Rechtsregel gibt es zwar, aber nur in ganz bestimmten Ausnahmefällen des BGB`s und den HGB`s und nach Gewohnheitsrecht.

Geändert von schnippewippe (04.09.2009 um 10:32 Uhr)
schnippewippe ist offline   Mit Zitat antworten