schnippewippe
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Deutsche-zentral-inkasso.de will Druck machen.:sad:
Erinnert mich an die Schmidtlein-Brüder und den Tankwart.
Aber ich stecke nicht in der Inkasso.Kann auch nicht sagen was kommt !!!!u Bin aber
der Meinung, man sollte es auf Jedenfall hier mitteilen. Steht ja eh im Internet.
DOZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH beantragt 3.500 Mahnbescheide bundesweit
Ob sie es wirklich gemacht haben ? Solche Meldungen gab es ja schon in der Vergangenheit auch. Danach hat man nichts mehr darüber gelesen.
Sollte aber ein Mahnbescheid kommen, denkt daran , dass Gericht prüft nicht, ob der Gläubiger zu Recht das Geld fordert.
Hier müsst ihr aber innerhalb von 14 Tagen reagiert haben. Einschreiben mit Rückantwort !!!!!!!!!!!!
Mahnbescheid
Oh -- ich gebe mal deren Seite hier ein.
Mal sehen ob ich mehr zu den Urteilen finde.
Anerkenntnis (Recht)
Katja Günther beantragt Mahnbescheide
Erinnert mich an die Schmidtlein-Brüder und den Tankwart.
Aber ich stecke nicht in der Inkasso.Kann auch nicht sagen was kommt !!!!u Bin aber
der Meinung, man sollte es auf Jedenfall hier mitteilen. Steht ja eh im Internet.
DOZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH beantragt 3.500 Mahnbescheide bundesweit
Ob sie es wirklich gemacht haben ? Solche Meldungen gab es ja schon in der Vergangenheit auch. Danach hat man nichts mehr darüber gelesen.
Sollte aber ein Mahnbescheid kommen, denkt daran , dass Gericht prüft nicht, ob der Gläubiger zu Recht das Geld fordert.
Hier müsst ihr aber innerhalb von 14 Tagen reagiert haben. Einschreiben mit Rückantwort !!!!!!!!!!!!
Mahnbescheid
Oh -- ich gebe mal deren Seite hier ein.
Mal sehen ob ich mehr zu den Urteilen finde.
Also bei Anerkenntnisurteile habe selbst ich meine Zweifel daran das der Beklagte ein Kunde ist. Da kann ich mir gut vorstellen ,dass sich einer aus dieser Gruppe derer, hat verklagen lassen.Einige der hier vorgestellten Urteile sind Anerkenntnisurteile. Ein sog. Anerkenntnisurteil erfolgt i.d.R. nach einem richterlichen Hinweis an den Beklagten im laufenden Verfahren oder Prozesstermin.....aus dem link
Anerkenntnis (Recht)
Zur Erinnerung.Bei einem Anerkenntnis erkennt ein Beklagter im Gerichtsprozess den Antrag des Klägers als rechtlich korrekt an. Es handelt sich um eine Prozesshandlung und daher ist ein Anerkenntnis unabhängig von der tatsächlich gegebenen materiell-rechtlichen Lage. Umgekehrt jedoch entfaltet das Anerkenntnis eine materiell-rechtliche Wirkung (teilweise Doppelcharakter). Hat der Beklagte das Anerkenntnis abgegeben, erlässt das Gericht auf Antrag des Klägers ein Anerkenntnisurteil, mit dem der Beklagte "auf sein Anerkenntnis" nach dem Klageantrag verurteilt wird. Ein außergerichtliches Anerkenntnis hat direkt keine prozessuale Wirkung und verändert nur die materielle Rechtslage, kann jedoch im Prozess zu materieller Präklusion führen. Vom Geständnis unterscheidet sich ein Anerkenntnis dadurch, dass es sich nicht nur auf Tatsachen bezieht. Es ist vollumfänglich.
Katja Günther beantragt Mahnbescheide
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