3.500 Mahnbescheide bundesweit

schnippewippe

New member
Deutsche-zentral-inkasso.de will Druck machen.:sad:
Erinnert mich an die Schmidtlein-Brüder und den Tankwart.
Aber ich stecke nicht in der Inkasso.Kann auch nicht sagen was kommt !!!!u Bin aber
der Meinung, man sollte es auf Jedenfall hier mitteilen. Steht ja eh im Internet.

DOZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH beantragt 3.500 Mahnbescheide bundesweit


Ob sie es wirklich gemacht haben ? Solche Meldungen gab es ja schon in der Vergangenheit auch. Danach hat man nichts mehr darüber gelesen.

Sollte aber ein Mahnbescheid kommen, denkt daran , dass Gericht prüft nicht, ob der Gläubiger zu Recht das Geld fordert.
Hier müsst ihr aber innerhalb von 14 Tagen reagiert haben. Einschreiben mit Rückantwort !!!!!!!!!!!!
Mahnbescheid

Oh -- ich gebe mal deren Seite hier ein.

Mal sehen ob ich mehr zu den Urteilen finde.
Einige der hier vorgestellten Urteile sind Anerkenntnisurteile. Ein sog. Anerkenntnisurteil erfolgt i.d.R. nach einem richterlichen Hinweis an den Beklagten im laufenden Verfahren oder Prozesstermin.....aus dem link
Also bei Anerkenntnisurteile habe selbst ich meine Zweifel daran das der Beklagte ein Kunde ist. Da kann ich mir gut vorstellen ,dass sich einer aus dieser Gruppe derer, hat verklagen lassen.
Anerkenntnis (Recht)
Bei einem Anerkenntnis erkennt ein Beklagter im Gerichtsprozess den Antrag des Klägers als rechtlich korrekt an. Es handelt sich um eine Prozesshandlung und daher ist ein Anerkenntnis unabhängig von der tatsächlich gegebenen materiell-rechtlichen Lage. Umgekehrt jedoch entfaltet das Anerkenntnis eine materiell-rechtliche Wirkung (teilweise Doppelcharakter). Hat der Beklagte das Anerkenntnis abgegeben, erlässt das Gericht auf Antrag des Klägers ein Anerkenntnisurteil, mit dem der Beklagte "auf sein Anerkenntnis" nach dem Klageantrag verurteilt wird. Ein außergerichtliches Anerkenntnis hat direkt keine prozessuale Wirkung und verändert nur die materielle Rechtslage, kann jedoch im Prozess zu materieller Präklusion führen. Vom Geständnis unterscheidet sich ein Anerkenntnis dadurch, dass es sich nicht nur auf Tatsachen bezieht. Es ist vollumfänglich.
Zur Erinnerung.
Katja Günther beantragt Mahnbescheide
 
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De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Deutsche-zentral-inkasso.de will Druck machen.:sad:
(....)
Ob sie es wirklich gemacht haben ? Solche Meldungen gab es ja schon in der Vergangenheit auch.
(...)
Man beachte!! Es ist eine Pressemitteilung. Herausgegeben von dem Unternehmen.
Auch hier...> openpr.de
Bernhard S. schrieb:
Bernhard S., Geschäftsführer der DOZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH kommentiert: „Verbraucherzentralen raten Online-Kunden zu Unrecht, Forderungen pauschal nicht zu bezahlen, ja sogar die Nutzung der Services zu leugnen. Hierfür gibt es spezielle Musterbriefe im Internet, die unter anderem dieses Argument beinhalten. Aus unserer Sicht und der unserer Mandanten gleicht dies einer offenen Aufforderung zum Ladendiebstahl.
Der Herr rührt kräftig die Werbetrommel.
Geschäftsführer Bernhard S.: „Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem bahnbrechenden Urteil zur Vorratsdatenspeicherung den Grundstein für eine effiziente Strafverfolgung bei Online Betrug gelegt. Wir setzen auf eine umsichtige Ausgestaltung dieser Richtlinien durch den Gesetzgeber. Das Internet darf kein rechtsfreier Raum sein.“
Quelle: .openpr.de-
:whistle: Das sollte er mal seinen Kunden mitteilen.
schnippewippe schrieb:
Oh -- ich gebe mal deren Seite hier ein.
Ein bisschen dürftig "seine" Trophäensammlung.
 

schnippewippe

New member
Die Urteile betreffen zum Beispiel : drive2u.de

Erste Seite..Zweite SeiteWo ist denn hier was vom kostenpflichten Abo zu sehen.:huh:

Huch :unsure: Jetzt habe ich doch echt die Kosten übersehen :sad: Ist ja echt peinlich.:whistle:
Angebot für einen zwölfmonatigen Datenbankzugang zum Preis von monatlich acht Euro inkl. Mehrwertsteuer**.
Wieso schreiben die wohl acht Euro :mad: wieso nicht so 8 Euro :mad:

Auch das es unter dem Anmeldebutton steht , habe ich nicht mitbekommen. Für mich war hier Schluss.

**für die Mindestlaufzeit des Vertrags (12 Monate) ergibt sich so ein Betrag von EUR 96,00.
Und schön klein geschrieben.

.live2gether.de ist genauso aufgebaut. Leider stürzt mir mein PC immer auf der zweiten Seite ab, wenn ich es sichern will. :huh:
 
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schnippewippe

New member
@ DerKrefelder
Ha ha ha ---- so kann man es auch sehen. :D


Da ist mir doch eben im Link " DZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH," oben im Post das hier aufgefallen.

Inkassofirmen und - anwälte sind nicht berechtigt, strittige Forderungen einzutreiben. Strittig ist eine Forderung dann, wenn Sie z. B. den Vertrag angefochten haben. Mehr Info
Fühlen Sie sich genötigt? Wenden Sie sich in diesem Fall mit Ihren Unterlagen an zuständige Rechtsanwaltskammer mit der Bitte um Überprüfung der Angelegenheit.
Da ich mich ja wehren würde wenn mir das mit so einem Abo passiert , hätte ich ja diese Sache damit strittig gestellt. Das würde ich der Inkasso mitteilen.

Sollte ich es aber noch nicht strittig gestellt haben, würde ich es jetzt nachholen.
Sollte die Inkasso dann trotzdem weiter machen, würde ich mich auch an die zuständige Rechtsanwaltskammer und die Polizei wenden. Denn nur wenn da immer wieder Beschwerden und Anzeigen kommen ,werden sie reagieren. Wenn sich kaum ein Kunde beschwert sehen die auch keinen Handlungsbedarf

Bei einen Mahnbescheid wäre ich schneller bei der Poliezei ,als das ich den Mahnbescheid widersprochen zurück schicke. Natürlich per Einschreiben mit Rückantwort. Ich habe es da sogar noch besser. Kann diesen Brief selber bei Gericht abgeben und mir das dort auch schriftlich bestätigen lassen.:D
So --- das würde ich machen.
Es gibt viele Kunden die sich gar nicht erst bei den Betreibern dieser Seiten melden wenn sie Post bekommen und gleich eine Anzeige machen.
 
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