20.04.2010, 06:03
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#4 (permalink)
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Erfahrener Benutzer
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Keine Rundfunkgebühr für PC im Arbeitszimmer
Keine Rundfunkgebühr für PC im Arbeitszimmer
Zitat:
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel goss nun noch mehr Öl ins Feuer dieser Debatte und entschied, dass Eigentümer, die bereits für ihre privaten Geräte im Haushalt Gebühren zahlen, den PC als gebührenfreies Zweitgerät behandeln können.
In dem konkreten Fall ging es um einen selbstständigen Informatiker, der für seinen Computer im Keller seines Familienhauses Rundfunkgebühren zahlen sollte. Die Richter gaben ihm nun endlich recht und erklärten das Gerät für gebührenfrei. Entscheidend sei vor allem, dass für ein anderes Gerät auf dem gleichen Grundstück bereits Gebühren gezahlt würden................mehr im link
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