Bestätigungslink per Mail nicht betätigt
Fragesteller aus dem link
Zitat:
Habe aber den Bestätigungslink per Mail nicht betätigt und bekomme aber jetzt die Rechnung. Da ich den Bestätigungslink nicht aktiviert habe, ist natürlich auch die Widerspruchszeit abgelaufen.
Ist so etwas überhaupt zulässig?
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Teil der Antwort vom Anwalt aus dem Link.
Zitat:
Es handelt sich allem Anschein nach um eine sogenannte Abzockfalle.
Sie sollten schriftlich einen Widerspruch (trotz des vermutlichen Ablaufes der Widerspruchsfrist) übersenden, in dem Schreiben den Vertrag hilfsweise wegen Irrtums und ebenfalls hilfsweise wegen arglistiger Täuschung anfechten.
Wenn die Gegenseite hartnäckig bleibt oder einen Mahnbescheid beantragt oder gar Klage erhebt, sollten Sie einen Anwalt hinzuziehen.
Sie sollten auf keinen Fall bezahlen.
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