Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 17.04.2010, 15:18   #10 (permalink)
schnippewippe
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von schnippewippe
 
Registriert seit: 30.08.2009
Beiträge: 9.716
Standard Anwalt von 123 Recht

Betreff: § 312d Abs. 3 Nr. 2/Widerufsrecht

Hier die Antwort eines Anwalts. Um es lesen zu können, müsst ihr weit nach unten scrollen.

Der Fragesteller im link
Zitat:
Ich habe meine Vertragserklärung in der Frist von 14 Tagen widerrufen. Lt. der Firma gilt nach § 312d Abs. 3 Nr. 2 das Widerrufsrecht nicht. Einschreiben mit Rückschein liegt mir in der Frist vor.
Die Antworten der Firma kennt ihr ja auch.

Wie die Antwort des Anwalts beginnt.

Zitat:
Die Forderung der von Ihnen genannten Firma dürfte nicht erfolgreich durchzusetzen sein, da kein wirksamer Vertragsschluss über eine kostenpflichtige Leistung vorliegt.

Dazu hätten Sie bei Vertragsschluss klar und deutlich über die Kostenpflichtigkeit des Angebotes aufgeklärt werden müssen. Das ist jedenfalls gegenwärtig bei der von Ihnen genannten Webseite nicht der Fall. Die Kostenpflichtigkeit ist an leicht übersehbarer Stelle neben den Anmeldefeldern erwähnt - so dass Sie von Ihnen ja auch entsprechend übersehen wurde...............................weiter im link
__________________
Vorsicht sonst droht Sperrung
Damit es nicht im Thread untergeht und keiner sagen kann er hat es nicht gewusst!
***********
“Brieffreundschaft mit einem Abzocker”

Verbraucherzentrale erklärt was bei Zeitungsabo PVZ zu tun ist.
http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitr...Abo-Abzocke%3F

Musterbriefe von der Verbraucherzentrale
http://www.verbraucherzentrale-rlp.d...nk618091A.html

Musterbrief für die Bank
schnippewippe ist offline   Mit Zitat antworten