Wie findest du das denn.
Die Verarsche geht weiter.Die Betreiber dürfen das !!!!
Sogar mit richterlichem Segen
heise online - 03.09.09 - Urteil: Abzocker dürfen "vermeintlich unberechtigte Forderungen" geltend machen
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Im Landgericht (LG) Düsseldorf konnten die Abofallen-Betreiber um das Unternehmen Connects 2 Content einen Punktsieg gegen die Verbraucherzentrale Berlin erringen (Az. 38 O 34/09 vom 28. August 2009). Die Verbraucherschützer scheiterten erstinstanzlich mit einer Unterlassungsklage.
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Zitat:
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Die Verbraucherzentrale hält diese Entscheidung für ein krasses Fehlurteil. Der Richter habe bereits in der mündlichen Verhandlung gezeigt, dass er nicht gewillt sei, sich mit dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb auseinanderzusetzen, hieß es. Man werde auf jeden Fall Berufung beim Oberlandesgericht gegen die Entscheidung einlegen.
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