Die Handwerkskammer Lübeck warnt zum wiederholten Male vor unseriösen Geschäftspraktiken.
Zitat:
Briefe, die den Anschein amtlicher Mahnschreiben erwecken, finden Gewerbetreibende derzeit in ihren Postkästen. Dabei handelt es sich um Post von der GWE - Wirtschaftsinformationsgesellschaft mit Sitz in Düsseldorf, die einen Eintrag in ein zweifelhaftes Branchenbuch fordet.
In ihrem Schreiben fordert sie Unternehmer auf, einen Vertrag für einen Eintrag auf Gewerbeauskunft-zentrale.de, einem zweifelhaften Branchenbuch, über zwei Jahre hinweg abzuschließen. 39,85 Euro plus Umsatzsteuer werden dann pro Monat fällig. Pro Woche melden sich etwa zwei bis drei gutgläubige Opfer bei der Handwerkskammer Reutlingen........................aus dem link
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Beratung > Recht > Abzocke mit Branchenbucheinträgen
So vermeiden Sie Ärger mit dubiosen Branchenbuchanbietern
Was im Link beschrieben wird.
Die Vorgehensweise
Darauf sollen Sie achten
Tipps für Betriebe
Musterschreiben
Ansprechpartner
Da der eine Link oben im Post nicht mehr auf die Seite direkt geht ,
hier den Link noch mal.
.Im suedkurier.de steht unten.
Zitat:
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Der Preis steht in keinem Verhältnis zur Leistung“, meint auch Richard Schweizer, Rechtsberater bei der Handwerksammer Reutlingen. „Wem nach der ersten Unterschrift eine horrende Rechnung ins Haus flattert, der zahlt oft auch aus Angst“, sagt Hempel. Das muss nicht sein, denn die wenigsten solcher Anbieter ließen sich auf ein Gerichtsverfahren beispielsweise bei Nichtzahlung ein. „Erst bei einem gerichtlichen Mahnbescheid, muss ich reagieren“, sagt Schweizer...........aus dem link
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Ich habe diesen Bericht hier auch mit eingestellt ,um zu zeigen ,dass der Ernstfall eintreten könnte.
Darüber steht im oberen link (So vermeiden Sie Ärger mit dubiosen Branchenbuchanbietern )
Wichtiger Hinweis: Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass der Ausgang eines möglichen Rechtsstreits nicht mit Sicherheit vorhergesehen werden kann. Ein Gericht könnte auch zu dem Ergebnis kommen, dass eine arglistige Täuschung nicht vorliegt, sondern zumindest für den geschäftlich erfahrenen Unternehmer erkennbar war, dass es sich um ein kostenpflichtiges Angebot handelt.
Diese Mitteilung wird leider oft nicht mitgeteilt.