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Alt 08.04.2010, 21:49   #8 (permalink)
Barlean
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Beiträge: 7
Standard AW: Vivis Homepage Hilfe!!!

Stimmt ich meinte damit auch eher ein Bescheid das die Rechnung nicht gezahlt wird

Sehr geehrte Damen und Herren,

zu Ihrer Rechnung vom 7.4.2010 stelle ich fest: Mein Sohn ist minderjährig. Selbst wenn er sich also tatsächlich am 6.4.2010 auf der besagten Seite angemeldet haben sollte, wäre ein Vertrag mit ihm wegen §§ 107, 108 BGB unwirksam, denn meine Einwilligung als gesetzliche Vertreter lag zu keinem Zeitpunkt vor. Auch § 110 BGB („Taschengeldparagraf“) hilft hier nicht weiter, da mein Sohn noch keinerlei Leistungen bewirkt hat.

Auch kann meinem Sohn kein Vorwurf eines Betruges gemacht werden, da er sich der mit der Anmeldung verbundenen Kosten nicht bewusst war. Aus den genannten Gründen werde ich den von Ihnen geforderten Betrag nicht zahlen.

Von weiteren Mahnungen bitte ich abzusehen.

Mit freundlichen Grüßen


diese Email kriegen die nun in ihr Postfach
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