Die Daten der Auskunfteien Schufa & Co. Sind falsch, veraltet und unbrauchbar
Die Einträge können ab April kostenlos überprüft werden!
Zitat:
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Das neue Datenschutzgesetz regelt auch, dass Firmen offene Rechnungen erst dann melden dürfen, wenn die Forderung rechtskräftig und anerkannt ist oder wenn der Schuldner zweimal mit mindestens vier Wochen Abstand schriftlich gemahnt wurde und die Forderung nicht bestreitet sowie vorab über die Schufa-Meldung unterrichtet wurde. Bestreitet er die Rechnung oder hat er Widerspruch eingelegt, darf nicht gemeldet werden................mehr im link
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Im link gibt es auch einen Musterbrief , mit dem man die kostenlose Auskunft einfordern kann.