Hallo allerseits,
mir ist das selbe passiert wie Harald67.
Ich hatte nach meinem Widerruf einen Brief erhalten, in dem mir mitgeteilt wurde, dass man mein Widerruf nicht annehmen könne, da die Frist abgelaufen wäre.
Ich will morgen daraufhin folgenden Brief per Einschreiben (genauso wie übrigens auch den Widerruf) losschicken.
Zitat:
Sehr geehrte Damen und Herren,
sie teilten mir am 99. Xxxxxx 9999 mit, dass sie meinen Widerruf nicht annehmen könnten, da die Frist überschritten sei.
Laut bürgerlichem Gesetzbuch, nachfolgend „BGB“ genannt, §355 Absatz 2 wäre der Fristbeginn für das Widerrufsrecht, welches ich nach BGB §312 Absatz 1 habe, der Tag, an dem ich mittels einer schriftlichen Belehrung über mein – vom Gesetzgeber eingeräumtes Widerrufsrecht - schriftlich informiert worden bin, inklusive der – zum Widerruf nötigen Adressdaten (sowohl meiner als auch Ihrer) – der 99.99.9999.
Da in Ihrem Anschreiben vom der 99. Xxxxxx 9999 allerdings keine Belehrung über §312 des BGB enthalten ist, ist §355 Absatz 2 Satz 2 für dieses Abonnement gültig, sprich die Widerrufsfrist beläuft sich auf einen Monat nach Erhalt der Vertragsurkunde, des schriftlichen Antrags des Verbrauchers oder einer Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags. Es ist festzuhalten, dass eine entsprechende Belehrung bis heute nicht erfolgt ist.
Da meine Widerrufserklärung nach §355 Absatz 1 und 2 sowie §312 Absatz 1 folglich (nachweislich) fristgerecht und rechtskräftig sowohl abgeschickt als auch zugestellt wurde (Absendung würde laut §355, Absatz 1 allerdings genügen), sehe ich den Vertrag über das „Hörzu“-Abonnement mit Ihnen als nichtig an.
Ich bitte um Verständnis, dass Sie den Widerruf aus den vorgenannten Gründen – entgegen Ihrem Schreiben vom 99. Xxxxxx 9999 – annehmen und ich auf Auflösung des Vertrages bestehen muss.
Mit freundlichen Grüßen
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Der letzte Absatz entspricht übrigens nahezu identisch dem Schreiben der PVZ.
Hoffentlich habe ich nicht doch irgendetwas durcheinander gebracht.

Bin mal gespannt, ob da überhaupt noch eine Reaktion drauf kommt.
Schöne Grüße,
Horatius
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