Kontokündigung gegenüber Mahnanwältin rechtens
Stadtsparkasse München muss kein Betrugs-Konto führen
Im Fall der Rechtsanwältin Katja Günther gegen die Stadtsparkasse München gibt es nun ein rechtskräftiges Urteil: Die Stadtsparkasse muss das Konto, auf dem Mahngebühren eingingen, die die einschlägig bekannte Mahnanwältin gegenüber Internetnutzern geltend machte, nicht weiter führen.
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teltarif.de/
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Da einige Hinweise nichts fruchten.....
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Manchmal staune ich Bauklötze,und baue ein Wolkenhaus.
Ich staune weiter und komme nicht mehr raus.
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