26.03.2010, 17:54
|
#18 (permalink)
|
|
Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 30.08.2009
Beiträge: 9.716
|
Vater haftet für P2P-Aktivitäten seines volljährigen Sohnes
Urteil: Vater haftet für P2P-Aktivitäten seines volljährigen Sohnes
Zitat:
Dass der Vater nicht einmal einen Computer bedienen kann, erkennt das Gericht nicht als Verteidigung an. Er hätte sich "sachkundiger Hilfe" bedienen müssen. Für Experten bleibt offen, wie Sicherungsvorkehrungen konkret aussehen sollen.
Die 7. Zivilkammer des Landgerichts Magdeburg hat einen Vater und seinen volljährigen Sohn verurteilt, insgesamt 3000 Euro zur Erstattung von Rechtsanwaltskosten an die Firmen EMI Music, Sony Music, Universal Music und Warner Music zu zahlen (Aktenzeichen 7 O 2274/09).
Der Sohn hatte in einem Strafverfahren eingeräumt, im Jahr 2005 über ein Filesharing-Programm in einer Tauschbörse 132 Musikstücke unter anderem von Herbert Grönemeyer, Iron Maiden und Metallica angeboten zu haben. Der Vater hatte sich im Prozess damit verteidigt, er habe von nichts gewusst und könne nicht einmal einen Computer bedienen..........weiter im link
|
|
|
|