Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 21.03.2010, 09:28   #12 (permalink)
De kleine Eisbeer
Super-Moderator
 
Registriert seit: 12.09.2009
Beiträge: 2.626
Standard AW: Filesharing und der „neue“ § 97 a II UrhG

BGH prüft Haftung für Missbrauch offener WLAN-Anschlüsse

Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft, wer für einen Missbrauch offener WLAN-Anschlüsse haftet.
(.....)
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hatte den beklagten Mann noch freigesprochen. Er habe "keine Prüfungspflicht dergestalt, dass er seinen WLAN-Anschluss gegen unbefugte Nutzung durch Dritte sichern müsse", heißt es in diesem Urteil. Bei der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe wurde allerdings deutlich, dass der BGH WLAN-Nutzer nicht ganz so ungeschoren davonkommen lassen wird.
Quelle&mehr: google.com/hostednews
__________________
.
Da einige Hinweise nichts fruchten.....
Wer fremde eMails veröffentlicht...wird für 1 Woche gesperrt.
Wer Klarnamen verwendet....wird für 1 Woche gesperrt.
Wer "böse" Wörter benutzt....wird für 1 Woche gesperrt
Update:>> Hier lesen

.................
Manchmal staune ich Bauklötze,und baue ein Wolkenhaus.
Ich staune weiter und komme nicht mehr raus.

....................
De kleine Eisbeer ist offline   Mit Zitat antworten