Nicht der Kunde ist der Gewinner
„Und jetzt halten Sie sich fest, lieber Herr K., Sie haben gewonnen!“
(....)
Mit einem Schreiben der
„Ziehungszentrale Ost“ hatte er sie in seinem Briefkasten gefunden. Der Brief verspricht viel: 1000 Euro monatlich für fünf Jahre. Jochen K. müsse dazu lediglich am kommenden Montagnachmittag in den Saal von „B***** Hotel“ kommen. Dort werde der „offizielle Glücksbote“ die „staatlich garantierten“ Gewinne und das „original Gewinn-Dokument“ „im Rahmen einer kleinen Gewinnübergabefeier“ ausgeben. Weitere Highlights: Kaffee und Kuchen,
Präsentkörbe und Kaffeemaschinen sowie 20 Euro in bar „für jeden mitgebrachten Kunden“.
(...)
Quelle&mehr:
maerkischeallgemeine.de
Ps.
Hier die dubiosen Firmen die der Verbraucherzentrale bekannt sind:
vzhh.de
Pps.
Wenn der Ort der Veranstaltung bekannt ist,dies dem Ordnungsamt/der Gewerbeaufsicht melden.
In der Regel handelt es sich bei diesen Veranstaltungen um ein nicht genehmigtes
Wanderlager
§ 56a GewO
(1) Die Veranstaltung eines Wanderlagers zum Vertrieb von Waren oder Dienstleistungen ist zwei Wochen vor Beginn der für den Ort der Veranstaltung zuständigen Behörde anzuzeigen,
(...)
(2) Die nach Absatz 1 zuständige Behörde kann die Veranstaltung eines Wanderlagers untersagen, wenn die Anzeige nach Absatz 1 nicht rechtzeitig oder nicht wahrheitsgemäß oder nicht vollständig erstattet ist
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Da einige Hinweise nichts fruchten.....
Wer fremde eMails veröffentlicht...wird für 1 Woche gesperrt.
Wer Klarnamen verwendet....wird für 1 Woche gesperrt.
Wer "böse" Wörter benutzt....wird für 1 Woche gesperrt
Update:>>
Hier lesen
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Manchmal staune ich Bauklötze,und baue ein Wolkenhaus.
Ich staune weiter und komme nicht mehr raus.
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