AW: Urteil: Schadenersatz für abgesagte "gewonnene" Reise
Da der Vorgang aus dem Jahr 2004 ist, habe ich nachgesehen und noch folgendes gefunden:
Zitat:
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So hat der OGH im Jänner 2002 im Zusammenhang mit einer irreführenden Gewinnzusage § 5j KSchG angewendet und einem Konsumenten ein Cabrio im Wert von 300.000 Schilling (21.801,85 ?) zugesprochen.
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Zitat:
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Seit 1.10.1999 ist es in Österreich gesetzlich vorgeschrieben, seit 1.07.2000 auch in Deutschland. Gewinnzusagen sind vom Unternehmer zu erfüllen.
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Zitat:
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Um Konsumentinnen wirkungsvoll vor falschen Gewinnversprechungen aller Art zu schützen, sind allerdings nach Ansicht der deutschen Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) weitergehende gesetzliche Sanktionsmittel dringend erforderlich - dies gilt auch für Österreich.
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Quelle: jur-abc: Friedrich Müller
Der gesamte Artikel im obigen Link ist auch für deutsche Verbraucher sehr informativ und lesenswert, da die irreführende Werbung mit Gewinnzusagen europaweit (grenzüberschreitend) eingesetzt werden.
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 Ein Ruhestörer ist jemand,
der die Bettdecke von der schlummernden Wahrheit wegzieht.
Ludwig Börne (1786 - 1837)
Geändert von De kleine Eisbeer (10.03.2010 um 13:12 Uhr)
Grund: Auch wenn Klarnamen überall zu finden sind,heisst es nicht das man sie ohne weiteres verwenden darf.
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