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Alt 10.03.2010, 11:13   #2 (permalink)
niobe-1958
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Standard AW: Urteil: Schadenersatz für abgesagte "gewonnene" Reise

Da der Vorgang aus dem Jahr 2004 ist, habe ich nachgesehen und noch folgendes gefunden:

Zitat:
Friedrich M. (EVD, IVH, Prior usw.) alias Gerhard B., hat zuviel am (Riesen-)Rad gedreht. Auch wenn das Gewinnspiel-Imperium um Gerhard B. im Jänner (Januar) 2004 seine Liquidation bekannt gegeben hat, beiben JUSTUS Zweifel daran, ob das wirklich das Ende der österreichischen Variante von Gewinnzusagen war. Denn wie heißt es in Volkes Mund: "der Prater läßt das Mausen nicht".
Zitat:
So hat der OGH im Jänner 2002 im Zusammenhang mit einer irreführenden Gewinnzusage § 5j KSchG angewendet und einem Konsumenten ein Cabrio im Wert von 300.000 Schilling (21.801,85 ?) zugesprochen.
Zitat:
Seit 1.10.1999 ist es in Österreich gesetzlich vorgeschrieben, seit 1.07.2000 auch in Deutschland. Gewinnzusagen sind vom Unternehmer zu erfüllen.
Zitat:
Um Konsumentinnen wirkungsvoll vor falschen Gewinnversprechungen aller Art zu schützen, sind allerdings nach Ansicht der deutschen Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) weitergehende gesetzliche Sanktionsmittel dringend erforderlich - dies gilt auch für Österreich.
Quelle: jur-abc: Friedrich Müller

Der gesamte Artikel im obigen Link ist auch für deutsche Verbraucher sehr informativ und lesenswert, da die irreführende Werbung mit Gewinnzusagen europaweit (grenzüberschreitend) eingesetzt werden.
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Ein Ruhestörer ist jemand,
der die Bettdecke von der schlummernden Wahrheit wegzieht.
Ludwig Börne (1786 - 1837)

Geändert von De kleine Eisbeer (10.03.2010 um 13:12 Uhr) Grund: Auch wenn Klarnamen überall zu finden sind,heisst es nicht das man sie ohne weiteres verwenden darf.
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