Abmahnung als Geschäftsmodell

De kleine Eisbeer

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Er kann einfach nichts wegwerfen. Und das wurde ihm letztlich zum Verhängnis. Walter Jung ist leidenschaftlicher Fotograf, Taucher, Computerbastler. Ende 2007 hatten sich bei dem 53-jährigen Beamten mal wieder so viele Sachen angesammelt, dass er aussortieren musste. „Bevor ich sie von einer Ecke in die andere lege, dachte ich, stell sie bei eBay ein, da können Leute die Dinge vielleicht noch gebrauchen.“
Quelle: daserste.de/plusminus
 

schnippewippe

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De kleine Eisbeer

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Die Sache mit den Abmahnungen
- Wie gut sind die Beweise?


Spielt die Abmahnindustrie mit falschen Karten?
Es geht um zigtausend Abmahnungen. Es geht um sehr viel Geld. Es geht um die Frage, ob unschuldige Opfer zur Kasse gebeten werden. Und ob Gerichte diesem Treiben Vorschub leisten. c´t ist dieser Frage nachgegangen und hat skandalöse Missstände zutage gefördert.
Quelle&Video: heise.de/ct-tv
 

schnippewippe

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Tolles Video! Sollte sich echt mal jeder ansehen.

Dazu passt dieser Bericht.

Internet: Deutsche Richter überfordert

Zwar bekommt er sein Recht, aber ein übler Nachgeschmack bleibt. Der Richter erklärt nochmals entschuldigend zum Abschluß: "Wir Richter und die Staatsanwaltschaft bewegen uns bei allen Klagen, die mit dem Internet zu tun haben, auf total fremdem Gebiet." Dann erwähnt er einen Kollegen, der als Einziger etwas von dem Medium versteht. Der Klägervertreter schmunzelt und spart sich einen Kommentar. Hat er doch Monate vorher gut zwei Stunden mit dem zitierten Richter im gleichen Verhandlungsraum gesessen und einen "Vortrag" über das Internet gehalten. Auf Bitte des Richters. Denn der sagte damals: "Vom Internet hat in unserem Gerichtsbezirk kein Staatsanwalt und kein Richter auch nur den Hauch einer Ahnung..."...........aus dem link :mad::mad::mad::mad: :confused:
Also muss man ganz einfach Glück haben um sein Recht zu bekommen.
 
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schnippewippe

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Anwälte schon.......
Hoffendlich haben die Richter in den 6 Monaten auch ihre Hausaufgaben gemacht.

Aber so richtig einig sind sich die Anwälte aber auch noch nicht.;)
Filesharing: Juristischer Blindflug des RSV-Anwalts
Lest Euch das mal durch und denkt dann daran ,wenn ihr mal einen Anwalt braucht.
Das mit der Rechtsschutzversicherungen wusste ich so auch noch nicht.
 
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schnippewippe

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Vorratsdatenspeicherung -gekippt

Konsequenzen des Urteils des BVerfG auf Abmahnverfahren im Internet (Tauschbörsen)
Auf die Filesharing-Abmahnungen hat dies allerdings keine Auswirkungen, da die Vorratsdatenspeicherung bei diesen Verfahren keine Rolle spielt. Vielmehr greifen die Rechteinhaber hier auf Daten zurück, welche die Provider zu abrechnungstechnischen Zwecken nutzen. Diese Daten (IP-Adresse, Uhrzeit etc.) werden nicht gemäß des Gesetztes über die Vorratsdatenspeicherung vorgehalten, sondern dienen allein Abrechnungszwecken........................mehr im link
Vorratsdatenspeicherung - Filesharing - das sind zwei paar Schuhe!

Sie sollten die der Abmahnung geforderte Unterlassungserklärung grds. unbedingt abgeben- allerdings in modifizierter Form. Das kann dann eventuell folgendermaßen oder ähnlich aussehen:
Muster Unterlassungserklärung
 
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schnippewippe

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Anwälte kassieren für Musik aus dem Internet

Anwälte fordern Schadenersatz nach dem Herunterladen von Musik aus dem Internet und bieten tückische Vergleiche an.
Verbraucherschützer registrieren 50 Fälle pro Woche in MV. (Mecklenburg-Vorpommern.)

Der Trick: Um Schadensersatzforderungen abzuwenden, würden die Anwälte den Betroffenen Vergleichsvorschläge zwischen 300 bis 1200 Euro anbieten. Verbraucherschützer Geburtig warnt jedoch davor, diese Erklärungen zu unterschreiben. Damit würde der Empfänger seine Schuld anerkennen.

Allerdings würden längst nicht alle Forderungen zurecht erhoben, betont Geburtig. Es könne sein, ...........weiter im link
 

schnippewippe

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Illegaler Musikdownload Abmahnung nicht um jeden Preis

Abzocker-Trick: Schadensersatzforderungen

Zwei Downloads, das sind rein juristisch tatsächlich nur Bagatellverstöße. Anwälte tun sich leicht in solchen Fällen, sie verschicken einfach geringfügig modifizierte Massenbriefe an alle Musik-Downloader. Um Abzocker im Zaum zu halten, hat der Gesetzgeber die Anwaltskosten auf 100 Euro begrenzt. Der Trick mancher Anwälte in solchen Fällen: Alles, was darüber hinaus verlangt wird, ist als Schadensersatzforderung deklariert. Die muss allerdings konkret gestellt werden, sagt Umlauft.

"Das heißt, ich muss als Geschädigter darlegen, dass ich wirklich den Schaden in dieser Höhe erlitten habe. Wie will mir jetzt diese Firma darlegen, dass ein Schaden in Höhe von 1.200 Euro entstanden ist, weil sich eine Minderjährige ein einzelnes Musikwerk runtergeladen hat? Das ist absolut nicht nachvollziehbar."..............aus dem link
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Zwei Downloads, das sind rein juristisch tatsächlich nur Bagatellverstöße.
Einen Schönheitsfehler hat die Sache. :whistle:
Die selbsternannten Ermittler schauen nicht nur auf den Download,sondern auf das was man zum Upload anbietet.Und hier kann es sich um einige Tausend Dateien handeln.

Ps.
Bagatelle;
AG Offenburg, Beschluss vom 20.07.07, Az.: 4 Gs 442/07
Offensichtlich unverhältnismäßig ist die Rückverfolgung einer dynamischen IP-Adresse zur Ermittlung des Nutzers einer einer P2P-Tauschbörse im Bereich der Bagatellkriminalität. Hiervon kann ausgegangen werden, wenn nur eine geringe Anzahl von urheberrechtlich geschützten Dateien über P2P-Tauschbörsen zum Upload für Dritte bereitgehalten werden.
Quelle&mehr: aufrecht.de
 

schnippewippe

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Abmahnungen: Anwalts Liebling?

Rund 450.000 Abmahnungen sollen im vergangenen Jahr verschickt worden sein. Es gibt Anwälte, die sich darauf spezialisiert haben. markt geht dem Verdacht nach, dass einige dabei unrechtmäßig Gebühren kassieren.

* SendeterminMontag, 22. März 2010, 21.00 - 21.45 Uhr WDR Fernsehen


Vorischt das hier ist eine Falle.
100 Euro verlangt Klage-Androhung eines Anwalts war gefälscht
 
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schnippewippe

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Bushido verurteilt.

Hier im link findet ihr ein Link wo ihr alle Lieder gelistet sind. Ihr müsst im Link nur unten auf """"Liste aller Plagiatsvorwürfe:
zeitzeuge.blog.de """" klicken.

Nicht vergessen.
Boomerang für Bushido – Wo kein Urheberrecht, da keine Abmahnung
Sollte das Urteil rechtskräftig werden, wäre damit klar, dass Bushido kein Urheberrecht an den besagten Titel besitzt oder besaß. Die Abmahnungen wegen dieser Titel waren somit gegenstandslos. Ob jetzt eine Schadensersatzwelle der Betroffenen auf Bushido hereinbricht?......aus dem link
 

De kleine Eisbeer

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Muss man nicht verstehen. :whistle:

(....)
Wolfgang und Maria Kaben aus Gladbeck haben Post von einem Anwalt bekommen: eine Abmahnung. Die Rentner aus Gladbeck sollen im Internet illegal einen Popsong heruntergeladen haben.
(....)
Rätselhaft: Nicht nur, dass das Ehepaar Kaben eher auf „Holzmichel“ als auf Milow steht, sie haben auch gar keinen Internetanschluss. Und einen Computer haben sie auch nicht.
Quelle&mehr: wdr.de/markt
 

schnippewippe

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Vater haftet für P2P-Aktivitäten seines volljährigen Sohnes


Urteil: Vater haftet für P2P-Aktivitäten seines volljährigen Sohnes


Dass der Vater nicht einmal einen Computer bedienen kann, erkennt das Gericht nicht als Verteidigung an. Er hätte sich "sachkundiger Hilfe" bedienen müssen. Für Experten bleibt offen, wie Sicherungsvorkehrungen konkret aussehen sollen.

Die 7. Zivilkammer des Landgerichts Magdeburg hat einen Vater und seinen volljährigen Sohn verurteilt, insgesamt 3000 Euro zur Erstattung von Rechtsanwaltskosten an die Firmen EMI Music, Sony Music, Universal Music und Warner Music zu zahlen (Aktenzeichen 7 O 2274/09).

Der Sohn hatte in einem Strafverfahren eingeräumt, im Jahr 2005 über ein Filesharing-Programm in einer Tauschbörse 132 Musikstücke unter anderem von Herbert Grönemeyer, Iron Maiden und Metallica angeboten zu haben. Der Vater hatte sich im Prozess damit verteidigt, er habe von nichts gewusst und könne nicht einmal einen Computer bedienen..........weiter im link
 

schnippewippe

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Anwaltskosten bei Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung

Anwaltskosten bei Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde gegen die Deckelung der Anwaltsgebühren für Abmahnungen bei Urheberrechtsverletzungen nicht zur Entscheidung angenommen. In seinem Beschluss vom 20.01.2010 (1 BvR 2062/09), führt das Bundesverfassungsgericht aus, dass der Beschwerdeführer nicht ausreichend dargelegt habe, dass ihm durch die mit § 97a UrhG eingeführte Begrenzung der Anwaltsgebühren auf 100,- € ein Schaden entstanden sei.

Meiner Auffassung nach gibt es entgegen den üblichen Schreiben der Abmahnkanzleien viele Fälle, in denen die zu erstattenden Anwaltsgebühren auf 100,- € nach § 97a UrhG begrenzt sind...........aus dem link
 
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