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Alt 09.03.2010, 14:41   #14 (permalink)
De kleine Eisbeer
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Standard AW: Abmahnung als Geschäftsmodell

Zitat:
Zitat von schnippewippe Beitrag anzeigen
Zwei Downloads, das sind rein juristisch tatsächlich nur Bagatellverstöße.
Einen Schönheitsfehler hat die Sache.
Die selbsternannten Ermittler schauen nicht nur auf den Download,sondern auf das was man zum Upload anbietet.Und hier kann es sich um einige Tausend Dateien handeln.

Ps.
Bagatelle;
AG Offenburg, Beschluss vom 20.07.07, Az.: 4 Gs 442/07
Offensichtlich unverhältnismäßig ist die Rückverfolgung einer dynamischen IP-Adresse zur Ermittlung des Nutzers einer einer P2P-Tauschbörse im Bereich der Bagatellkriminalität. Hiervon kann ausgegangen werden, wenn nur eine geringe Anzahl von urheberrechtlich geschützten Dateien über P2P-Tauschbörsen zum Upload für Dritte bereitgehalten werden.
Quelle&mehr: aufrecht.de
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