09.03.2010, 10:31
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#13 (permalink)
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Erfahrener Benutzer
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Beiträge: 9.716
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AW: Abmahnung als Geschäftsmodell
Illegaler Musikdownload Abmahnung nicht um jeden Preis
Zitat:
Abzocker-Trick: Schadensersatzforderungen
Zwei Downloads, das sind rein juristisch tatsächlich nur Bagatellverstöße. Anwälte tun sich leicht in solchen Fällen, sie verschicken einfach geringfügig modifizierte Massenbriefe an alle Musik-Downloader. Um Abzocker im Zaum zu halten, hat der Gesetzgeber die Anwaltskosten auf 100 Euro begrenzt. Der Trick mancher Anwälte in solchen Fällen: Alles, was darüber hinaus verlangt wird, ist als Schadensersatzforderung deklariert. Die muss allerdings konkret gestellt werden, sagt Umlauft.
"Das heißt, ich muss als Geschädigter darlegen, dass ich wirklich den Schaden in dieser Höhe erlitten habe. Wie will mir jetzt diese Firma darlegen, dass ein Schaden in Höhe von 1.200 Euro entstanden ist, weil sich eine Minderjährige ein einzelnes Musikwerk runtergeladen hat? Das ist absolut nicht nachvollziehbar."..............aus dem link
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