Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 04.03.2010, 20:55   #11 (permalink)
schnippewippe
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von schnippewippe
 
Registriert seit: 30.08.2009
Beiträge: 9.716
Standard AW: Abmahnung als Geschäftsmodell

Vorratsdatenspeicherung -gekippt

Konsequenzen des Urteils des BVerfG auf Abmahnverfahren im Internet (Tauschbörsen)
Zitat:
Auf die Filesharing-Abmahnungen hat dies allerdings keine Auswirkungen, da die Vorratsdatenspeicherung bei diesen Verfahren keine Rolle spielt. Vielmehr greifen die Rechteinhaber hier auf Daten zurück, welche die Provider zu abrechnungstechnischen Zwecken nutzen. Diese Daten (IP-Adresse, Uhrzeit etc.) werden nicht gemäß des Gesetztes über die Vorratsdatenspeicherung vorgehalten, sondern dienen allein Abrechnungszwecken........................mehr im link
Vorratsdatenspeicherung - Filesharing - das sind zwei paar Schuhe!

Zitat:
Sie sollten die der Abmahnung geforderte Unterlassungserklärung grds. unbedingt abgeben- allerdings in modifizierter Form. Das kann dann eventuell folgendermaßen oder ähnlich aussehen:
Muster Unterlassungserklärung
__________________
Vorsicht sonst droht Sperrung
Damit es nicht im Thread untergeht und keiner sagen kann er hat es nicht gewusst!
***********
“Brieffreundschaft mit einem Abzocker”

Verbraucherzentrale erklärt was bei Zeitungsabo PVZ zu tun ist.
http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitr...Abo-Abzocke%3F

Musterbriefe von der Verbraucherzentrale
http://www.verbraucherzentrale-rlp.d...nk618091A.html

Musterbrief für die Bank

Geändert von schnippewippe (04.03.2010 um 21:23 Uhr)
schnippewippe ist offline   Mit Zitat antworten