Vorratsdatenspeicherung -gekippt
Konsequenzen des Urteils des BVerfG auf Abmahnverfahren im Internet
(Tauschbörsen)
Zitat:
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Auf die Filesharing-Abmahnungen hat dies allerdings keine Auswirkungen, da die Vorratsdatenspeicherung bei diesen Verfahren keine Rolle spielt. Vielmehr greifen die Rechteinhaber hier auf Daten zurück, welche die Provider zu abrechnungstechnischen Zwecken nutzen. Diese Daten (IP-Adresse, Uhrzeit etc.) werden nicht gemäß des Gesetztes über die Vorratsdatenspeicherung vorgehalten, sondern dienen allein Abrechnungszwecken........................mehr im link
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Vorratsdatenspeicherung - Filesharing - das sind zwei paar Schuhe!
Zitat:
Sie sollten die der Abmahnung geforderte Unterlassungserklärung grds. unbedingt abgeben- allerdings in modifizierter Form. Das kann dann eventuell folgendermaßen oder ähnlich aussehen:
Muster Unterlassungserklärung
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