Was zahlt man ab März für welche Nummern.

schnippewippe

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Ab März ist Schluss mit 0180er-Abzocke
Erschienen am 26. Februar 2010
Ab März kosten 0180er-Nummern höchstens 42 Cent pro Minute

Für Anrufe auf Service-Rufnummern fallen teils immense Kosten an. Speziell Handy-Telefonierer tappen, was die Gebühren angeht, häufig im Dunkeln, weil nirgends die Minutenpreise angegeben sind. Das ändert sich ab Montag. Ab dann gelten für 0180-Nummern Preisobergrenzen. Bei allen anderen sogenannten Mehrwert-Vorwahlen bleibt aber alles beim anderen. In unserem Überblick erfahren Sie, wie viel Sie ab März für welche Nummer blechen müssen.............genaue Auskunft im link
 

manafraid

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Dafür werden dann mit Sicherheit die Warteschleifen verlängert. Das kann mich auch nicht dazu veranlassen, die Sperrung meiner 0180´er Verbindung wieder aufheben zu lassen.
Ich hasse die Callcenter.
 

schnippewippe

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Abzocke unnötig: Kostenlose Warteschleifen sind problemlos sofort möglich
Lösung zur Trennung von kostenfreien und kostenpflichtigen Leistungen seit vier Jahren erhältlich
(pressebox) Dreieich, 29.12.2009, Der Verbraucherzentralen Bunderverband (vzbv) beklagt in einer aktuellen Pressemeldung, dass telefonische Warteschleifen weiterhin kostenpflichtig sind. „Es sollten erst dann Kosten entstehen, wenn die Kunden auch tatsächlich mit einem Berater sprechen – alles andere ist Abzocke“, fordern die Verbraucherschützer – zu Recht. Denn das Argument der Telefonserviceanbieter, es sei schwierig, den kostenfreien Teil eines Anrufs vom kostenpflichtigen zu unterscheiden, ist falsch. „Es gibt seit Jahren Lösungen, die genau wissen, wann sich der Anrufer in einem kostenpflichtigen Teil bewegt“, erklärt Jürgen Voskuhl, Geschäftsführer des Telekommunikations-Dienstleisters itcv in Dreieich bei Frankfurt am Main.....................aus dem link
Abzocke in der Warteschleife
Kritik an teuren Kunden-Hotlines - Aigner will Abhilfe schaffen
mit Video
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Bundesnetzagentur weist auf Änderungen bei (0)180er Rufnummern hin

(...)
Ab dem 1. März 2010 besteht außerdem die Verpflichtung, bei jeder Angabe einer (0)180er Rufnummer nicht nur den Preis für Anrufe aus dem Festnetz, sondern zusätzlich den Mobilfunkhöchstpreis anzugeben. Der bloße Hinweis auf möglicherweise abweichende Mobilfunkpreise reicht nicht mehr aus.
(....)
Quelle&mehr: bundesnetzagentur.de
 
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