Ich glaube das könnte dir weiterhelfen.
Frag einen Rechtsanwalt | Onlineauftrag bei Alice
Zitat:
Durch das einfache Setzen eines Häckchens kann man nicht wirksam auf das fernabsatzrechtliche Widerrufsrecht verzichten. Ein wirksamer Verzicht hat also niemals stattgefunden. Sicherlich könnte Ihr Bruder ein Sonderkündigungsrecht geltend machen, besser wäre es aber an dem bereits erklärten Widerruf festzuhalten. I
Insoweit würde sich empfehlen, dass Ihr Bruder Ihnen nachträglich den Vertragsschluß genehmigt, damit Sie wirksam für Ihren Bruder das Widerrufsrecht ausüben können.
In diesem Zusammenhang wäre es am sichersten zweigleisig zu verfahren. Sie sollten nochmals auf den von Ihnen erklärten Widerruf verweisen und zusätzlich (also hilfsweise) unter Vorlage einer entsprechenden schriftlichen Ermächtigung Ihres Bruders für ihn in seinem Namen den Widerruf erklären........aus dem Link
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Ich glaube das ist da so wie bei dir.
Tücken des Widerrufsrechts nach dem Fernabsatzgesetz
Zitat:
Gemäß § 312d BGB hat der Verbraucher bei einem Fernabsatzvertrag ein Widerrufs und Rückgaberecht. Dieses Widerrufsrecht gilt gemäß § 312d IV BGB nicht bei Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden.
Dies ist nicht bereits dann gegeben, wenn der Kunde unter mehreren Varianten für die Ausstattung der Ware auswählen kann. Vielmehr muss es sich um eine Ware handeln, die kein standardisiertes Massenprodukt darstellt und für die der Unternehmer nicht ohne weiteres einen anderen Abnehmer finden kann.
Waren, die eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind..................mehr darüber im link
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Was ja hier nicht der Fall ist.
Weiter im Link geht es noch mit.
5. Widerrufs- und Rückgaberecht gemäß § 312d I BGB
6. Welche Frist gilt bei nicht ordnungsgemäßer Belehrung?
7. Rechtsfolgen des Widerrufs
8. Fazit: