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Alt 11.02.2010, 16:28   #9 (permalink)
schnippewippe
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Standard AW: Hartz-IV-Regelsätze verfassungswidrig

Zitat:
Zitat von niobe-1958 Beitrag anzeigen
@ kicherhexe.magrat

WOHNgeld war noch NIE Bestandteil von ALG II. Es wird immer zusätzlich gezahlt.

Ääääääää Das musste mir aber mal richtig erklären.

Der Arbeitslose bekommst vom Arbeitsamt die Miete gezahlt. Wieso sollte man dem Arbeitslosen dann auch noch Wohngeld bezahlen.
Das Wohngeld ist in der ALG ll berechnet.
Oder meinst du das Arbeitslosengeld l?
Zitat:
" Das Wohngeld wird dann als " Einkommen" angerechnet
Zusatz.

Musste vorhin schnell weg. Habe mir deinen Post noch einmal genauer angesehen. Das ist doch im Grunde genau das ,was wir auch sagen !
Das Wohngeld ist mit in der ALG ll berechnet.
Wenn man kein Einkommen hat, spielt das Wohngeld für den Bedürftigen keine Rolle.
Er bekommt die (anerkannte) Miete und den Regelsatz.
In Berlin braucht man kein Wohngeld beantragen.

Bei der Grundsicherung ist das anders. Da muss man Wohngeld beantragen. Das wird dann bei der Rente als Einkommen mit dazu gegeben.
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Geändert von schnippewippe (11.02.2010 um 17:49 Uhr)
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