Deutscher Werbe- und Datenschutzverein e.V.

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein
17.12.2009
Schutz vor Werbeanrufen durch einen Werbeanruf?

Viele Verbraucher erhalten in Schleswig-Holstein aktuell Anrufe vom Verein
"Deutscher Werbe- und Datenschutzverein e.V.", der vorgibt Verbrauchern mittels der kostenpflichtigen Mitgliedschaft in dem Verein vor unerwünschter Telefonwerbung zu schützen.
(.....)
Im Kleingedruckten ist zu lesen, dass die
Mitgliedschaft 99,00 € jährlich kostet zzgl. einer Aufnahmegebühr in Höhe von 60,00 € mit dem Hinweis, dass diese Beträge vom Bankkonto des Verbrauchers abgebucht werden. Die Widerrufsbelehrung ist unvollständig, mit der Folge, dass zeitlich unbeschränkt widerrufen werden kann.
Quelle&mehr: verbraucherzentrale-sh.de/Pressemitteilung 17.12.2009
 
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schnippewippe

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Hmmmm. Ich habe mir den Verein mal aufgerufen.
Da finde ich auf keiner Seite was von Kosten.:(
Wer so einen Anruf bekommt und dann im Internet auf Suche geht um sich die Sache mal genauer anzusehen, denkt dann echt es ist kostenlos.
Da wir ja alle wissen das wir uns da nicht anmelden werden, habe ich mal den Link dazu eingestellt.
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Da man bei den Anrufen reinfallen kann , denke ich mir, dass es hier im Link mit der Dateneingabe bei Kontakt genauso ist ?
Man wird dann was Schriftliches bekommen und es abläuft dann wie im Bericht der Verbraucherzentrale ab.

Vielleicht hat schon Jemand Erfahrung damit und kann was darüber berichten ?
 
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schnippewippe

New member
Und es geht weiter.
Wieder ein neuer Bericht von der Verbraucherzentrale.

Deutscher Werbe- und Datenschutzverein bietet Schutz vor unerlaubten Werbeanrufen – mit unerlaubten Werbeanrufen

Mit wettbewerbswidrigen Anrufen unter Nennung eines kompletten Datensatzes mit höchstpersönlichen Daten werden Angerufene unter Druck gesetzt, damit diese ihre Zustimmung zu einer teuren Mitgliedschaft geben.

Am Telefon wird der Eindruck erweckt, der Verein könne vor unerlaubten Werbeanrufen und Datenmissbrauch schützen, tatsächlich wird schriftlich nur die Vermittlung von Rechtsanwälten, eine telefonische Service-Hotline und Informationen über einen Mitgliederbereich im Internet versprochen. Pikant: eine telefonische Service-Nummer wird nicht mitgeteilt und die in der schriftlichen Mitgliedsbescheinigung genannte Internetseite STRATO existiert nicht, trotzdem wird ein jährlicher Mitgliedsbeitrag von 159,00 € gefordert.

Die Verbraucherzentrale empfiehlt, den Versprechungen des Deutschen Werbe- und Datenschutzvereins e. V. und auch anderen angeblichen Organisationen zum Schutz der persönlichen Daten keinen Glauben zu schenken.
Einen generellen Schutz vor Cold Calls, wie auch vor dem Missbrauch persönlicher Daten, gibt es nicht. Dies zeigen insbesondere der von der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein 2008 aufgedeckte und die weiteren Datenskandale der jüngsten Zeit. Durch den leichtfertigen Umgang mit den eigenen Daten insbesondere im Internet, aber auch durch Datenlecks bei Firmen und Institutionen ist ein vollständigen Schutz vor unseriösen Werbeanrufen ausgeschlossen. Daran ändern die jetzigen und geplante gesetzgeberische Maßnahmen nichts.

Bei unberechtigten Kontoabbuchungen können sich Betroffene an die Rechtsberatung der Verbraucherzentrale wenden und beim Verdacht von Datenmissbrauch sollte unter www.datenschutzzentrum.de der Landesdatenschutzbeauftragte informiert werden. ....................mehr darüber im link
 

schnippewippe

New member
Hier mal ein etwas ausführichen Bericht von Antiabzockenet.

Deutscher Werbe- und Datenschutzverein wirbt per Cold-Call für Schutz vor Cold-Calls

Für die User die im Text den Link zum Schreiben des "" Deutscher Werbe- und Datenschutzverein e.V."" übersehen haben.



Muss meine Mutter die Beiträge nachzahlen da sie unterschrieben aber keine Leistungen erhalten hat (die Anrufe gehen verstärkt weiter)?
Hier die Antwort eines Anwalts.
In jedem Fall sollten Sie für Ihre Mutter den vermeintlichen Vertrag wiederrufen und hilfsweise kündigen. Weiterhin soll Ihre Mutter den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten. Die Kündigung und Anfechtung lassen Sie durch einen Boten zur Post aufgeben. Dies reicht dann als Nachweis der abgesendeten Kündigung aus.



Eine Zahlungsverpflichtung besteht aufgrund der fehlenden vertraglichen Gegenleiostung nicht, da der Vertragsschluss widerrufen und angefochten wurde und zudem sittenwidrig sein durfte. Ein möglicher Verweis des Unternehmens auf die AGB´s für eine vertragliche Bindung ist nicht geeignet, da die AGB´s nicht Vertragsbestandteil geworden sind, bzw. entsprechende Klausel unwirksam sein durften.......................weiter im link
 
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