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AG Mainz: Ist unklar, wer eine Datei per Filesharing angeboten hat, ist der Anschlussinhaber freizusprechen
Zitat:
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(AG Mainz, Urteil vom 24.9.2009 – 2050 Js 16878/07.408ECs) Ein Urteil des AG Mainz (Strafgericht) vom 24.9.2009 (Az. 2050 Js 16878/07.408ECs, erschienen in Heft 2/2010 der MMR (S. 117) mit Anmerkung von Jan Peter Müßig) zeigt deutlich die Unterschiede der strafrechtlichen und zivilrechtlichen….......weiter im Link.
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