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Alt 05.02.2010, 20:07   #8 (permalink)
schnippewippe
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Zitat:
Zitat von Spt Beitrag anzeigen
wenn aber eine Richterliches Schreiben kommt b.z Staatsanwaltschaft, also von ganz oben dann musst du reagieren. So viel ich weiss kann man beim Richterlichen Schreiben widerspruch einlegen oder so was, irgendein Gelber Zettel etc.
Schönen Abend noch

Spt
Da werde ich doch gleich die Gelegenheit nutzen und mitteilen was Spt meint.

Der Mahnbescheid.

Zitat:
Ansprüche auf Zahlung einer bestimmten Geldsumme in Euro können vom Anspruchsinhaber im Wege eines Mahnbescheids gerichtlich geltend gemacht werden. Im Mahnverfahren wird vom Gericht nicht geprüft, ob der eingeforderte Anspruch tatsächlich besteht.
Also ich könnte Euch auch einen Mahnbescheid schicken und hoffen, dass ihr nun aus Angst bezahlt.
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“Brieffreundschaft mit einem Abzocker”

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http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitr...Abo-Abzocke%3F

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http://www.verbraucherzentrale-rlp.d...nk618091A.html

Musterbrief für die Bank
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