Zitat:
Zitat von Spt
wenn aber eine Richterliches Schreiben kommt b.z Staatsanwaltschaft, also von ganz oben  dann musst du reagieren. So viel ich weiss kann man beim Richterlichen Schreiben widerspruch einlegen oder so was, irgendein Gelber Zettel etc.
Schönen Abend noch
Spt
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Da werde ich doch gleich die Gelegenheit nutzen und mitteilen was Spt meint.
Der Mahnbescheid.
Zitat:
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Ansprüche auf Zahlung einer bestimmten Geldsumme in Euro können vom Anspruchsinhaber im Wege eines Mahnbescheids gerichtlich geltend gemacht werden. Im Mahnverfahren wird vom Gericht nicht geprüft, ob der eingeforderte Anspruch tatsächlich besteht.
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Also ich könnte Euch auch einen Mahnbescheid schicken

und hoffen, dass ihr nun aus Angst bezahlt.