Oberverwaltungsgericht NRW beendet teure Irreführung mit Ortsnetz-Rufnummern
Erotische Dienste am Telefon: Oberverwaltungsgericht NRW beendet teure Irreführung mit Ortsnetz-Rufnummern
Zitat:
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Erotische Dienste am Telefon dürfen die Betreiber nicht über Ortsnetz-Rufnummern anbieten. Mit dieser Entscheidung hat das Oberverwaltungsgericht NRW (OVG) die Abschaltung zahlreicher Nummern durch die Bundesnetzagentur abgesegnet. .......................mehr im link
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Noch einen Bericht von einer Verbraucherzentrale.
Geändert von schnippewippe (05.02.2010 um 14:10 Uhr)
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