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Alt 20.01.2010, 03:37   #27 (permalink)
schnippewippe
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Standard Die neuen Tricks der Telefonabzocker

Heute wurde in Akte 10 über die Abzocke per Telefon gesprochen.

14.000 Euro vom Konto abgeräumt: Die neuen Tricks der Telefon-Haie
19.01.2010 22:20



Zitat:
Inge M. ist 81 Jahre alt, von einem ruhigen Leben ist die Witwe aber weit entfernt. Seit etwa zwei Jahren muss sie den Telefon-Terror von Gewinnspiel-Firmen ertragen. Doch das ist nicht das Schlimmste: Immer öfter buchen die Gewinnspielunternehmen Beträge von ihrem Konto ab – ohne Einverständniserklärung! Die Abzocker bedienen sich einfach per Lastschriftverfahren. Welches Ausmaß der Schaden bereits genommen hat, deckt aber erst ein Nachbar auf. In tagelanger Fleißarbeit wertet er die Kontoauszüge aus und rechnet die Beträge zusammen. Das schockierende Ergebnis: Über 200 Abbuchungen summieren sich zu einem Gesamtschaden von 14.000 Euro!.............. ist das was im link auch steht
Leider konnte ich noch kein Video von der Sendung finden.

Aber da wurde auch über das zurückholen von Abuchungen gesprochen.
In der Sendung war der Rechtsanwalt Stefan Richter aus Berlin Friedrichshain .
Er hat auch schon früher mal auf seiner Seite einen Bericht darüber eingestellt.
Abbuchungsbetrug: 6-Wochen-Frist bei Lastschriften?

Zitat:
Eine generelle 6-Wochen-Frist für die Rückgabe unberechtigter Lastschriften existiert entgegen weitverbreiteter Annahme nicht. Banken erzählen das Märchen und die Medienwelt plappert es nach. Zum Schaden der betrogenen Kunden und zum Nutzen der Banken.
Der Bundesgerichtshof stellte im Jahre 2000 fest, dass die Möglichkeit zum Widerspruch gegen Belastungen des Kontos aufgrund von Einzugsermächtigungslastschriften nicht befristet ist und erst durch Genehmigung gegenüber der Zahlstelle endet.......aus dem link
Ihr solltet euch das im Link mal genau durchlesen. Auch den Link der ganz unten im Bericht zu finden ist.


So ist der Lastschriftmissbrauch zu stoppen

Anmerkung der Redaktion:
Zitat:
Eine frühere Version des Artikels erweckt den Eindruck, dass auch unberechtigte Buchungen vom eigenen Konto binnen drei Monaten nach Rechnungsabschluss zurückgebucht werden können. Bei ungenehmigten, betrügerischen Lastschriften gilt diese Rückbuchungsfrist nicht. Verbraucherschützer Frank-Christian Pauli erklärt: "Fehlt die Einzugsermächtigung, haben wir es technisch gar nicht mehr mit einer Lastschrift zu tun und unberechtigte Buchungen kann man auch später zurückweisen, beziehungsweise gelten die formal einfach nicht. Banken können sich derartige unberechtigte Buchungen ebenfalls nach ihren eigenen Verträgen bei der Bank, die den Lastschrifteinzug entgegengenommen hat, über die Frist hinaus zurückholen. Damit man aber nicht Gefahr läuft, mit einem Schadenersatzanspruch konfrontiert zu werden, weil den Banken das Geld ja auch verloren geht, wenn es dann ausbezahlt wurde und man selbst viel früher auf die falsche Buchung hätte hinweisen können, sollte niemand so eine Meldung auf die lange Bank schieben."
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Vorsicht sonst droht Sperrung
Damit es nicht im Thread untergeht und keiner sagen kann er hat es nicht gewusst!
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“Brieffreundschaft mit einem Abzocker”

Verbraucherzentrale erklärt was bei Zeitungsabo PVZ zu tun ist.
http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitr...Abo-Abzocke%3F

Musterbriefe von der Verbraucherzentrale
http://www.verbraucherzentrale-rlp.d...nk618091A.html

Musterbrief für die Bank

Geändert von schnippewippe (20.01.2010 um 04:06 Uhr)
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