19.01.2010, 10:33
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#3 (permalink)
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Gericht stoppt GEZ-Gebühr für Computer
Erstes Gericht stoppt GEZ-Gebühr für Computer
Zitat:
Computerbesitzer müssen nur dann Rundfunkgebühren bei der GEZ bezahlen, wenn mit dem Rechner nachweislich Fernseh- und Hörfunkprogramme empfangen werden....................................
Dies geht gleich aus zwei Urteilen des Verwaltungsgerichts Gießen hervor, mit denen die Richter Gebührenbescheide des Hessischen Rundfunks (HR) aufhoben. Die Kammer entschied, dass ein internetfähiger Computer zwar grundsätzlich ein „Rundfunkempfangsgerät“ darstelle, dass ein solcher Rechner aber erst gebührenpflichtig wird, wenn damit etwa TV-Sendungen geschaut werden..............................mehr im link
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