„Tipp House“ Proinkasso GmbH

schnippewippe

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18.01. 2010
Mahnung von der Proinkasso GmbH
Verbraucherzentrale warnt vor Inkassobriefen aus Neu-Isenburg

Unzählige Mahnschreiben hat in diesen Tagen die Firma Proinkasso GmbH aus Neu-Isenburg nach Mecklenburg- Vorpommern versandt. Das Inkassobüro gibt vor, für einen Gewinnspieleintrag im Auftrag von „Tipp House“ eine offene Forderung einzuziehen...................................
Leisten Sie keinerlei Zahlung, wenn keine Anspruchsgrundlage besteht und kein Nachweis der Forderung seitens des Inkassobüros erbracht werden kann.

mehr im link
Vorsicht
Bitte nicht die Ratenzahlungsvereinbarung aus Unkenntnis oder Angst unterschreiben. Wer das macht muss leider bezahlen !!!!

Drohung mit der Schufa.
Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt
12.01.2010
Drohung mit Schufa - Eintrag durch Abo-Abzocker ist unzulässig

Beispiel:

Die Abzocker versuchen die Betroffenen mit Mahnungen einzuschüchtern und das Geld mit entsprechenden Druckmitteln einzutreiben. So wird mit einem negativen Schufa-Eintrag gedroht, sollten die Opfer nicht zahlen.
Die Androhung mit dem Eintrag in ein Schuldnerverzeichnis bei einer bestrittenen Forderung ist allerdings rechtswidrig. Das hat das Amtsgericht Halle mit Beschluss vom 09.12.2009, AZ 105 C 4636/09 bestätigt. Das Gericht untersagte der Firma IContent GmbH, Betreiber der umstrittenen Seite outlets.de, einen negativen Schufa-Eintrag gegen eine Verbraucherin zu veranlassen, die sich gegen die Bezahlung der Rechnung zur Wehr setzte.........aus dem link

Infos zu den Methoden der Proinkasso GmbH


.mittelbayerische - Zeitung- Regensburg
Abzocke: Verbraucherschützerin warnt vor „Tipp House“

Am besten gleich das Telefon auflegen, wenn so ein Anruf kommt“, rät die Verbraucherschützerin. Ein Anspruch bestehe eigentlich nie. Ein „wirksamer Vertragsabschluss“ sei nicht belegt. Oft gehe es um arglistige Täuschung. „Vermutlich steckt eine Briefkastenfirma im Ausland hinter diesem fragwürdigen Gewinnspieleintragungsdienst“, so Eva-Maria Traupe..........aus dem link
 
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De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Inkasso-Büro verschickt dubiose Mahnbescheide in der Region
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Erfolg hat Proinkasso dennoch. Weil sie verunsichert sind, überweisen viele Empfänger des Mahnschreibens den geforderten Betrag auf das Konto von Proinkasso bei der Noa-Bank in Frankfurt am Main.

Dort ist man über das Geschäftsgebaren von Proinkasso alles andere als erfreut. Bereits im Dezember habe man das Konto fristlos gekündigt, so ein Sprecher der Noa-Bank gestern auf Anfrage unserer Zeitung. Proinkasso klagte - mit Erfolg. Nach einer einstweiligen Verfügung des Oberlandesgerichts Frankfurt musste die Noa-Bank das Konto wiedereröffnen. Das Kreditinstitut, eigentlich auf nachhaltige Geldanlagen spezialisiert, kündigte erneut - dieses Mal allerdings fristgerecht. Das Konto werde nun am 8. Februar dieses Jahres gelöscht, so der Bank-Sprecher.
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Quelle&mehr: mv-online.de
 

schnippewippe

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Hier noch ein Bericht vom MDR

Angebliche Internetnutzung – wenn Inkassobüros mahnen


Wer sich nicht die Mühe mit dem lesen machen will , kann es sich auch unten im link zum hören aufrufen.

Die Familie hat den Service jedoch nachweislich nicht genutzt. Petra Siegel ist sich sicher, dass die Proinkasso-Forderung falsch ist. An jenem 29. September um 14:57 Uhr hat sie mitnichten am heimischen PC Musik heruntergeladen, sondern beim Urlaub in der Schweiz den Geburtstag ihres Sohnes gefeiert. Die Leipzigerin ärgert sich umso mehr über den Ton des Proinkasso-Schreibens:

"Es war ein Mahnbescheid dabei, und es wurde richtig gedroht, fast eine Nötigung, mit Konten pfänden und Gerichtsvollzieher."..........mehr im link
Mit einen Mahnbescheid haben andere Abzocker ja auch schon versucht den Kunden Angst zu machen.

Ein richtiger Mahnbescheid kommt immer vom Gericht. Ein Gericht prüft aber nicht ob die Forderung rechtens ist. Wer keine Schulden ( Vertrag ) hat, legt Widerspruch ein.
 
Zuletzt bearbeitet:

schnippewippe

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Urteil gegen Proinkasso GmbH, Forderung = SPAM = unterlassungsfähig!
Februar 2010

Aus aktuellem Anlass, Stefan Strassburg´s Proinkasso GmbH verschickt wieder seine Mahnschreiben, Drohschreiben, Inkasso Schreiben an zahllose Empfänger, stelle ich meinen Vorfall wg. unverlangter Werbe E-Mails mit dem Inhalt unberechtigter Forderungen für die Nutzlos-/Abzockbranche dar und zeige auf,

wie man sich gegen Proinkasso GmbH wehren kann....................zu finden im link
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Dazu gibt es auch ein etwas älteres Urteil.

AG Frankfurt a.M.: Bei unberechtigtem Mahnschreiben Anspruch auf Unterlassung

Das AG Frankfurt a.M. vertritt die Rechtsansicht, dass gegen ein Inkassounternehmen, das Mahnschreiben nicht-existenter Kunden über nicht-existente Forderung versendet, Unterlassungsansprüche geltend gemacht werden können. Nach Ansicht des Amtsgerichts dienten die fraglichen Mahnschreiben dem Inkassounternehmen allein dazu, “den Empfänger einzuschüchtern, über das Bestehen einer Forderung zu täuschen und ihn zur Zahlung zu veranlassen”. Amtsgericht Frankfurt am Main.
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Quelle&mehr: jurablogs.com
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Staatsanwaltschaft Darmstadt /Zweigstelle Offenbach am Main infomiert:

Ermittlungsverfahren wegen der Geltendmachung unberechtigter Forderungen bzw. Mahnungen durch die Fa. ProInkasso GmbH insbesondere hinsichtlich der Nutzung der Internetseite "Tipp-House" - Hinweise an mögliche Geschädigte:

Sollten Sie beabsichtigen, Strafanzeige im Zusammenhang mit der Geltendmachung von Forderungen durch die Fa. ProInkasso GmbH als Inkassounternehmen für die Benutzung von Dienstleistungen durch den Internetanbieter Tipp-House zu erstatten, so beachten Sie bitte folgende Hinweise:

Wegen des umfangreichen Ermittlungskomplexes wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der Vielzahl der zu bearbeitenden Strafanzeigen Nachfragen zum jeweiligen Verfahrensstand nicht beantworten werden können. Aus diesem Grund wird auch darum gebeten, von Akteneinsichtsgesuchen abzusehen.

Darüber kann die Staatsanwaltschaft Darmstadt – Zweigstelle Offenbach am Main - keine Hilfestellung leisten zu Fragen wie:

Ich habe eine Rechnung/Mahnung erhalten. Wie soll ich mich verhalten?
Ich habe den Rechnungsbetrag bereits überwiesen. Wie kann ich mein Geld zurück erhalten?

Hier handelt es sich um Fragen zivilrechtlicher Natur, deren Beantwortung nicht in den Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft als Strafermittlungsbehörde fällt.
Quelle: sta-offenbach.justiz.hessen.de
 
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