Das Geld für den Anwalt sollten die Kunden sich wohl sparren. Können doch froh sein, dass sie die Sachen zurück geben konnten und eine Gutschift bekamen. Ist meine Meinung.Da einmal geschlossene Verträge erfüllt werden müssen, besteht grundsätzlich auch kein Rechtsanspruch auf Umtausch einer mangelfrei gelieferten Ware gegen eine andere.
Man nimmt an einer Lotterie teil,zieht eine Niete und will vom Losverkäufer sein Geld zurück????
Die Werbung war doch korrekt. Das Media Markt dann beim Umtausch das Geld nicht rausrückt sondern Gutscheine - es besteht kein Recht auf Rückgabe des Geldes. Es besteht eigentlich überhaupt kein Umtauschrecht, außer bei fehlerhafter Ware. Aus Kulanz wird trotzdem oft umgetauscht, aber dann entscheidet der Händler über die Rückvergütung - also Bares oder Gutschein.Der Verbraucher sollte endlich lernen,Werbung heisst täuschen.