outlets.de und das BGH-Urteil - Damit wird versucht den Kunden Angst zu machen und zum zahlen zu bringen.
Das hat aber nichts mit dem hier zu tun.
Aber wer kennt schon das Urteil und somit den wirklichen Grund des Urteils.
Zitat:
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In der benannten Entscheidung hatte der BGH darüber zu entscheiden, ob die streitenden Parteien im Rahmen einer Internetauktion einen wirksamen Kaufvertrag über einen PKW geschlossen hatten. Insoweit hatte der BGH entschieden, dass im Internet und im Rahmen von Online-Auktionen wirksame Verträge geschlossen werden. An dieser Entscheidung besteht grundsätzlich kein Zweifel. Der BGH hat allerdings nicht entschieden, dass die Art und Weise des Vertragsabschlusses für den Zugang zum Portal Outlets & Fabrikverkauf wie er durch die Firma IContent GmbH behauptete wird, rechtmäßig bzw. bindend und damit unwiderruflich ist........mehr davon im Link
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Eine Erklärug zum Urteil gibt die Rechtsanwältin Katja Schulze (Rechtsanwälte Schulze & Greif) im Link ab.