Zeitschriften Abzocke - help me!

Soulfire

New member
Hallo Zusammen!

Ich wusste jetzt nicht so recht, wohin mit diesem Thema, also habe ich das einfach mal hier reingestellt..

Es geht um folgendes: Vor einigen Monaten wurde eine Freundin und ich von 2 Typen angeredet, die uns die 2-monatige, kostenlose Zusendung von einer beliebigen Zeitschrift andrehen wollten. BItte fragt mich nicht, was mich dazu getrieben hat, einzuwilligen, und schon gar nicht, warum ich meine Kontodaten hergegeben habe. Es war verdammt dämlich! Jedenfalls wurde von den Kerlen nicht von versteckten Kosten geredet, auf dem kleinen Blatt, auf dem wir unsere Daten angegeben hatten, stand auch nichts von irgendwelchen Kosten. Auf Frage, weshalb die denn unsere Kontodaten brauchen, meinten die, nur zur 'Personifizierung'.
Schön und gut. Die ersten 2 Monate kam natürlich nichts und dann folgte ein Brief, in dem Stand, dass bald die Zeitschrift käme und mir Geld abgerechnet wird. Die Rede war auch von einem Vertrag, den ich abgeschlossen hatte, von dem ich weder eine Kopie hatte, noch irgend eine INfo, was das überhaupt für eine Firma war! Ich hab dort sofort angerufen, die sollen meine Daten löschen und das Ganze stornieren. Ich habe keinen Vertrag unterschrieben, keine Kopie oder Infos vorliegen. Ich möchte die Zeitschrift nicht etc. Ich hab dem Mann am Telefon meine Situation geschildert und wie es dazu kam. Er meinte dann nur eiskalt 'Frau X, ist es relevant was irgend ein Verkäufer auf der Straße sagt, wenn Sie einen Vertrag unterschrieben haben?' Ich bin echt stocksauer, hab ihm dann aber auch gesagt, dass ich keine Kopie von diesem Zettel da bekommen habe. Da meinte er 'Oh, das geht natürlich nicht. Senden Sie uns doch bitte eine E-Mail, wir werden das Ganze dann stornieren.' Hab dann noch gefragt, ob mir die Kündigung dann bestätigt wird. Er meinte 'Ja, sie werden nächste Woche schriftlich kontaktiert' Tja, und kam was? Nein! Nichts! Und jetzt haben die mir tatsächlich Geld abgerechnet. Sagt jemandem was PVZ-STOCKELSDORF? Stand als Firma bei der Abrechnung drinnen.. Was kann ich tun? Mir liegt bis heute nicht vor, bei wem und was für nen Vertrag ich da eigentlich abgeschlossen haben soll. Ich will mein Geld zurück und ich will nicht, dass die weiterhin einfach abbuchen!


Für eure Hilfe wäre ich euch echt sehr dankbar!


Grüße
 

kruemeltee

Super-Moderator
BItte fragt mich nicht, was mich dazu getrieben hat, einzuwilligen, und schon gar nicht, warum ich meine Kontodaten hergegeben habe.
Wenn Du eine Antwort gefunden hast, sag bitte mal bescheid :)

Sie uns doch bitte eine E-Mail, wir werden das Ganze dann stornieren.' Hab dann noch gefragt, ob mir die Kündigung dann bestätigt wird. Er meinte 'Ja, sie werden nächste Woche schriftlich kontaktiert'
Ich frag mich, wozu die Deine email Adresse bzw. eine email von Dir haben wollen. Ich vermute da wird nochmal Geld mit verdient :)

Was kann ich tun?
Zunächst einmal muss ich wissen, ob Du eine Zeitschrift bekommen hast. Denn egal ob ein Vertrag abgeschlossen wurde oder nicht. Der Vertrag enthält zwei Seiten, einmal Dich der Du eine Rechnung zu zahlen hast und einmal die, die Dir eine Zeitschrift liefern müssen. Wenn sie das nicht getan haben, dann buche anstandslos das Geld erst einmal zurück (entweder per online banking, den Betrag einfach anclicken und dann zurück buchen oder selber zur Bank gehen) und begib Dich auf den Pfad der Mahnungen. (Sofern Du sie eh für Betrüger hälst, kannst Du den Vertrag getrost zurück buchen und dann einfach wie alle anderen hier abwarten bis richtig ernste Post vom Gericht kommt)

Dann kannst Du Dich über diese Firma noch einmal schlau machen und vorsichtshalber einen unserer Musterbriefe mit einer vorsichtshalbaren Kündigung schicken.

Ansonsten abwarten und Tee trinken.

Anders siehts allerdings aus, wenn Du eine Zeitschrift bekommen hast. Dann ist die Frage wie lange das ganze schon her ist. Theoretisch hast Du ein Widerrufsrecht und dieses musst Du auch schriftlich bekommen haben (entweder per AGB auf einer Internetseite oder gar schriftlich). Wenn dem so ist, lies Dir den von Dir ggf. unterschriebenen Vertrag genau durch und schau wie Du am schnellsten kündigen kannst.

meinte dann nur eiskalt 'Frau X, ist es relevant was irgend ein Verkäufer auf der Straße sagt, wenn Sie einen Vertrag unterschrieben haben?
So gehts ja nun nicht. Ein Vertrag ist eine schriftliche Einverständniserklärung zweier Parteien und wenn einer einem einen Vertrag unterjubelt ist dieser durch die Unwissenheit rechtswidrig. Und vor Gericht würdest Du sicherlich recht bekommen. Nur lassen diese Leute es meist soweit gar nicht kommen.

Gruß Maddin
 

Soulfire

New member
lies Dir den von Dir ggf. unterschriebenen Vertrag genau durch und schau wie Du am schnellsten kündigen kannst.
Das ist ja das Schöne - mir liegt nichts vor. Kein Vertrag, rein gar nichts. Nur der Brief, dass die mir Geld abrechnen usw. Hinweise darauf, dass man das Ding kündigen kann, gibt es auch nicht. Das heißt, mir lag nichts vor, ich wusste nicht was das für eine Firma war etc. Hatte also keine Möglichkeit herauszufinden, wie und wo ich wiederrufen sollte.

Zeitschrift habe ich bekommen, ja, aber nicht kostenlos, wie man es mir untergejubelt hatte..
 

kruemeltee

Super-Moderator
also ... Vater Google meint zu PVZ Stockelsdorf folgendes:

Adresse der PVZ Stockelsdorf:
Impressum
eMail: info@pvz.de
Internet-Links: Verbraucherschutz im Internet Joachim Geburtig

ergo ruf dort einfach an und sag denen, daß Du ohne einen vorliegenden schriftlichen Vertrag keine weiteren Zeitschriften mehr möchtest und die bisher geleistete Zahlung vorbehaltlos zurück buchst (was Du selbstverständlich auch machst). Dann sollen die Dir eine Kopie des von Dir unterschriebenen Vertrags zusenden.
Des weiteren kannst Du Fachausdrücke nutzen wie: arglistige Täuschung. Leider hat der Paragraph eine unschöne Nebenseite:
Bürgerliches Gesetzbuch schrieb:
§ 123 Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung
(1) Wer zur Abgabe einer Willenserklärung durch arglistige Täuschung oder widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden ist, kann die Erklärung anfechten.
(2) Hat ein Dritter die Täuschung verübt, so ist eine Erklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben war, nur dann anfechtbar, wenn dieser die Täuschung kannte oder kennen musste. Soweit ein anderer als derjenige, welchem gegenüber die Erklärung abzugeben war, aus der Erklärung unmittelbar ein Recht erworben hat, ist die Erklärung ihm gegenüber anfechtbar, wenn er die Täuschung kannte oder kennen musste.
mit freundlichen Grüßen
Maddin
 

Nine89

New member
Hey du :)
und wie siehts bei dir aus?? läuft die sache noch??
ich habe das gleiche Problem, mir wurde jedoch einfach ohne Vorankündigung Geld abgebucht! ich habe den Betrag einfach zurückbuchen lassen und dann einen Brief bekommen dass ich den Vertrag nicht widerrufen kann weil die Frist abgelaufen sei!
ich habe da heute einen netten Brief samt den letzten Spiegel (den ich ja net haben will) hingeschickt. ch habe mich viel umgeschaut und ich würde vllt mal mit ein paar Paragraphen wedeln :p von wegen arglistiger Täuschung (§123 BGB) oder was vorallem wichtig ist mit dem § 355 Abs2! da du wie ich keinen Vertrag hast, wurdest du wohl auch nicht über dein Widerrufrecht belehrt, was aber vom Gesetz vorgeschrieben ist! ohne die Belehrung keine gültige Frist ;-)
also ich hab es jetzt auch auf diesem wege versucht, mal sehen was passiert!
viel Erfolg :)
 

schnippewippe

New member
Ich hoffe es ist wie bei uns im Forum und man darf hier Links einstellen.

Vielleicht hilft es den Usern die hier noch vorbei schauen.

Haustürgeschäfte

Verbraucherzentrale Sachsen e.V. Ratgeber / Kundenfang per Abo


Hier mal einen Rat von einer Anwältin.

Widerrufsrecht bei einem Haustürgeschäft

Überschrift ) VSR-Verlag: Junge Drücker, alte Masche 08.05.2009
Verbraucherzentrale Hamburg e.V. Hier müsst ihr bei der Verbraucherzentrale bei suchen die Überschrift eingeben.

17.07.2007 // Landgericht München I untersagt Versand von Rechnungen für nicht bestellte Zeitschriften-Abonnements
http://www.wettbewerbszentrale.de/de/home/_news/?id=662
Vorangegangen waren meist Werbeanrufe von Akquisiteuren der Beklagten, in denen den angerufenen Firmen jeweils kostenlose Probeexemplare bestimmter Fachpublikationen angeboten wurden. Die Mitarbeiter der angerufenen Firmen hatten jedoch stets unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, dass sie nicht am Abschluss eines kostenpflichtigen Abonnementvertrags interessiert seien und in den meisten Fällen auch die Zusendung eines kostenlosen Probeexemplars abgelehnt.

Immer per Einschreiben mit Rückantwort schicken. E-mails wie wir sie verschicken sind bei Gericht kein Beweiss.

Ich hoffe es hilft euch ein wenig.

Auch die Verträge die am Telefon abgeschlossen wurden können jetzt widerrufen werden.
Un*er*wünsch*te Te*le*fon*wer*bung
 
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schnippewippe

New member
Wie gemein können Menschen sein.

Unterschrift für Kinderheim landet auf Abo-Vertrag


Ingolstadt (DK) Mit miesen Tricks sollen Zeitschriftenwerber vor einigen Wochen in der Altstadt unterwegs gewesen sein. Mit einer angeblichen Unterschriftenliste für ein neues Kinderheim köderten sie junge Leute und drehten ihnen Zeitschriftenabonnements an, so der Vorwurf. Die Verträge flatterten den Getäuschten in diesen Tagen ins Haus.
Wichtig um sich zu wehren.
Außerdem gebe es bei solchen Abschlüssen im öffentlichen Raum, die juristisch gesehen als Haustürgeschäfte gelten, ein 14-tägiges Rücktrittsrecht – "beginnend mit dem Tag, an dem der Vertrag einschließlich eine Widerrufsbelehrung in Schriftform vorliegt."
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Vorsicht: Drückerbanden sprechen zurzeit in deutschen Städten gezielt Passanten auf der Straße an und wollen dabei nur Eines: Kostenpflichtige Abonnements von Zeitschriften und DVDs vertreiben.
Quelle: Das Geschäft auf der Straße
Aus dem Bericht:
???
Kann ein auf der Straße geschlossenes Abonnement widerrufen werden?

Der Abschluss des Abonnements kann nicht so einfach widerrufen werden. Es existiert zwar ein Widerrufsrecht bei Ratenlieferungsverträgen (die bestellte Ware wird in zusammengehörigen Teilmengen geliefert). Allerdings gilt dieses erst, wenn der Preis für das Abo bis zur ersten Kündigung mindestens 200 Euro beträgt. Da die meisten auf dem Markt vertriebenen Zeitschriften und Illustrierten einen geringen Wert haben, können die Abonnements häufig nicht widerrufen werden.????

Wer in der Halle einer Einkaufpassage überraschend angesprochen wird und einen Vertrag abschließt, kann diesen nach den Regeln über Haustürgeschäfte widerrufen. Dies hat das Landgericht Dresden entschieden.
Quelle:kostenlose-urteile.de Landgericht Dresden; Urteil vom 10.10.2007 [Aktenzeichen: 13 S 299/06]

Noch etwas zum Lesen: zwei Wochen Bedenkzeit bei Haustuergeschaeften /pdf
 

schnippewippe

New member
Über die Sache mit den 200€ schreibt die Verbraucherzentrale Berlin das hier
"""Wurde die Zeitung oder Zeitschrift allerdings per Internet, über ein Mailing oder eine dem Periodikum beigelegte Karte abonniert, gibt es in der Regel kein Zurück mehr. Denn in diesem Fall besteht in Widerrufsrecht nur dann, wenn das Abo bis zum ersten möglichen Kündigungstermin mehr als 200 Euro kostet.""""
Da die Seiten in den Links oft später nicht mehr aufrufbar sind,hier noch mal einen Screenshot. § mal klicken.
 

Soulfire

New member
Hey du :)
und wie siehts bei dir aus?? läuft die sache noch??
ich habe das gleiche Problem, mir wurde jedoch einfach ohne Vorankündigung Geld abgebucht! ich habe den Betrag einfach zurückbuchen lassen und dann einen Brief bekommen dass ich den Vertrag nicht widerrufen kann weil die Frist abgelaufen sei!
ich habe da heute einen netten Brief samt den letzten Spiegel (den ich ja net haben will) hingeschickt. ch habe mich viel umgeschaut und ich würde vllt mal mit ein paar Paragraphen wedeln :p von wegen arglistiger Täuschung (§123 BGB) oder was vorallem wichtig ist mit dem § 355 Abs2! da du wie ich keinen Vertrag hast, wurdest du wohl auch nicht über dein Widerrufrecht belehrt, was aber vom Gesetz vorgeschrieben ist! ohne die Belehrung keine gültige Frist ;-)
also ich hab es jetzt auch auf diesem wege versucht, mal sehen was passiert!
viel Erfolg :)
ich danke dir!
werd ich so machen.
wie siehts bei dir aus?
ich werd da noch anrufen,
mir wird hier immer noch geld abgebucht, ich
dreh hier echt noch durch mit dem sauladen!!!
briefkastenfirma, weis der geier echt,
mein geld, ich brauch es, ich bin kein
millionär, sondern nur azubi!

ich schreibe denen nun nochmal ne mail.
soll ich dort mit rechtlichen schritten drohen?
 
Zuletzt bearbeitet:

schnippewippe

New member
Hast du eine Adresse von denen. Dann denke an das Einschreiben .:)

Zusatz: Ich würde im Brief mitteilen, wann und wie ich schon den Widerruf per E-mail und Fax geschickt habe. Kann ja nicht schaden.
 
Zuletzt bearbeitet:

Soulfire

New member
so, mein geld hab ich zurück!

gut danke. ich werd das noch tun.
die adresse steht auf deren seite,
ich hoff das is nich nur so ne briefkastenfirma,
wo der dann ins nirvana führt und die behaupten
sie hätten nie eine kündigung bzw mail erhalten..
 

schnippewippe

New member
Briefkastenfirma ?
Wenn ich ein Einschreiben per Rückantwort schicke ,muss der Brief überreicht werden und die Karte vom Empfänger unterschrieben werden. Wenn man den Empfänger aber nicht erreicht, wird der Brief ca. 7 Tage zur Abholung auf der Post niedergelegt. Der Empfänger bekommt darüber eine Nachricht in den Briefkasten. Wird der Brief nicht abgeholt, kommt er mit einen Vermerk an den Absender zurück. Den Brief würde ich dann so wie er ist aufheben. Ich würde ihn auf keinen Fall öffnen .
 

kruemeltee

Super-Moderator
wenn ich den Brief dann ungeöffnet mit dem Vermerk von der Post zurück bekomme und die Anschrift auch noch i.O. ist, dann hab ich doch einen Beweis, daß ich nicht in der Lage war zu kündigen, gell? Daher auch NICHT öffnen, sonst könnte man Dir unterstellen, Du hättest die Kündigung nachträglich in den Brief gelegt ...

Gruß Maddin
 

Soulfire

New member
wenn ich den Brief dann ungeöffnet mit dem Vermerk von der Post zurück bekomme und die Anschrift auch noch i.O. ist, dann hab ich doch einen Beweis, daß ich nicht in der Lage war zu kündigen, gell? Daher auch NICHT öffnen, sonst könnte man Dir unterstellen, Du hättest die Kündigung nachträglich in den Brief gelegt ...

Gruß Maddin
Stimmt, das ist einleuchtend. Danke ;)
Scheinbar hat ihnen meine Mail schon gereicht.
Nun meinten sie 'mit Bedauern' dass meine
Kündigung mit dem Heft 10 /2010 !!!
wirksam wird.. Ich meinte dann nur, dass der Fall für
mich erledigt ist und dass ich jegliche Abzüge wieder
zurückbuchen werden. Wenn Sie es für nötig halten,
mir kostenlos Zeitschriften zuzusenden, dann solln
sie das doch bitte tun
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
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