Vorsicht bei Kauf ab Fabrik

schnippewippe

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Vorsicht wenn ihr gleich ab Farbik kaufen Wollt.
Schaut euch die Seiten ganz genau an. Hier mal ein paar Beispiele.

Diese Seite habe ich gerade im Internet gefunden.



Erst auf der zweiten Seite bei der Anmeldung ist rechts der Preis und die Laufzeit des Vertrages zu sehen. Ich schätze, dass es viele Kunden gar nicht mitbekommen werden.

Abzocke bei fabrikverkauf-outlets.de
fabrikverkauf-outlets.de - Internet Abzocke Datenbank

Angezockt auf outlets-fabrikverkauf.com | Abzocknews.de

antiabzockenet.blogspot.com: IContent GmbH

Hier gibt es noch 2 Beispiele solcher Seiten.
Online Content Limited: Klage nicht zustellbar und eine neue Kostenfalle | Abzocknews.de

Also Leute schaut euch die Seiten immer genau an.
 
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De kleine Eisbeer

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outlets.de darf nicht mit Schufaeintrag drohen
Amtsgericht Halle Beschluss vom 09.12.09, Az. : 105 C 4636/09

Die Rechtsanwaltskanzlei anwalt sofort aus Halle erwirkte am 09.12.2009 eine einstweilige Verfügung gegen die Firma I Content GmbH wegen einem angedrohten Schufaeintrages.

Die Firma I Content GmbH, welche unter dem Internetportal outlets.de Dienstleistungen anbietet, drohte einer Kundin bei Nichtzahlung der offenen, aber bestrittenen Forderung von 96 € einen Schufaeintrag an. Gegen diese Drohung ist die Rechtsanwaltskanzlei anwalt sofort gerichtlich mit einer einstweiligen Verfügung vorgegangen. Grund der Verfügung ist, dass schon die Androhung eines Schufaeintrages bei einer bestrittenen Forderung, rechtswidrig ist.
Quelle&mehr: 123recht.net
 

schnippewippe

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Auch wenn "De kleine Eisbeer" es hier schon mitgeteilt hat, möchte ich doch noch einen Link hier einstellen.
Outlets.de: Abo-Abzocker drohen mit Schufa-Eintrag

Gericht straft Abo-Abzocker ab


Dabei ist die Drohung mit einem negativen Schufa-Eintrag völlig unzulässig. Das hat nun das Amtsgericht Halle entschieden, nachdem sich ein Opfer gegen die Erpresser-Taktik zur Wehr gesetzt hatte. Das Gericht untersagte der IContent GmbH per einstweiliger Verfügung, über das Opfer einen Eintrag bei der Schufa oder anderen Wirtschafts-Auskunfteien zu veranlassen (AZ 105 C 4636/09). Das Unternehmen steckt unter anderem hinter dem Angebot Outlets.de. Sollte IContent gegen die einstweilige Verfügung verstoßen, droht den Abo-Abzockern die Zahlung eines Ordnungsgeldes von 250.000 Euro.

Opfer sollen Widerstand leisten...................mehr im link
 

schnippewippe

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outlets.de und das BGH-Urteil

outlets.de und das BGH-Urteil - Damit wird versucht den Kunden Angst zu machen und zum zahlen zu bringen.

Das hat aber nichts mit dem hier zu tun.
Aber wer kennt schon das Urteil und somit den wirklichen Grund des Urteils.

In der benannten Entscheidung hatte der BGH darüber zu entscheiden, ob die streitenden Parteien im Rahmen einer Internetauktion einen wirksamen Kaufvertrag über einen PKW geschlossen hatten. Insoweit hatte der BGH entschieden, dass im Internet und im Rahmen von Online-Auktionen wirksame Verträge geschlossen werden. An dieser Entscheidung besteht grundsätzlich kein Zweifel. Der BGH hat allerdings nicht entschieden, dass die Art und Weise des Vertragsabschlusses für den Zugang zum Portal Outlets & Fabrikverkauf wie er durch die Firma IContent GmbH behauptete wird, rechtmäßig bzw. bindend und damit unwiderruflich ist........mehr davon im Link
Eine Erklärug zum Urteil gibt die Rechtsanwältin Katja Schulze (Rechtsanwälte Schulze & Greif) im Link ab.
 
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schnippewippe

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Outlets.de- Abofalle vor Gericht: AG Leipzig

Outlets.de Abofalle: Amtsgericht Leipzig zu Rechnungen von www.outlets.de

Nach dem Urteil des Amtsgerichts Leipzig (Aktenzeichen: 118 C /10105/09) können die geschädigten Verbraucher erst einmal aufatmen, denn die Richter haben eindeutig entschieden, dass die Forderungen der Webseitenbetreiber von Outlets.de unbegründet seien und die Betreiber der Abofalle unter Outlets & Fabrikverkauf dementsprechend auch keinen Anspruch auf die Zahlung der geforderten Gebühr von 2x 96 Euro für einen Vertragsabschluss von 24 Monaten haben.
Rechnungen und Mahnungen von Outlets.de vorerst nicht bezahlen........mehr darüber im link
 

schnippewippe

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Anwalt von 123 Recht

Betreff: § 312d Abs. 3 Nr. 2/Widerufsrecht

Hier die Antwort eines Anwalts. Um es lesen zu können, müsst ihr weit nach unten scrollen.

Der Fragesteller im link
Ich habe meine Vertragserklärung in der Frist von 14 Tagen widerrufen. Lt. der Firma gilt nach § 312d Abs. 3 Nr. 2 das Widerrufsrecht nicht. Einschreiben mit Rückschein liegt mir in der Frist vor.
Die Antworten der Firma kennt ihr ja auch.

Wie die Antwort des Anwalts beginnt.

Die Forderung der von Ihnen genannten Firma dürfte nicht erfolgreich durchzusetzen sein, da kein wirksamer Vertragsschluss über eine kostenpflichtige Leistung vorliegt.

Dazu hätten Sie bei Vertragsschluss klar und deutlich über die Kostenpflichtigkeit des Angebotes aufgeklärt werden müssen. Das ist jedenfalls gegenwärtig bei der von Ihnen genannten Webseite nicht der Fall. Die Kostenpflichtigkeit ist an leicht übersehbarer Stelle neben den Anmeldefeldern erwähnt - so dass Sie von Ihnen ja auch entsprechend übersehen wurde...............................weiter im link
 

schnippewippe

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bei Outlets.de geht es weiter

29.04.2010
Verbraucherzentrale warnt:
Internetabzocke bei Outlets.de geht weiter -
durch Mahnungen und Anwaltsschreiben nicht einschüchtern lassen
Erneut hat die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz Anlass, vor Kostenfallen im Internet zu warnen. Derzeit erhält sie massenweise Anfragen und Beschwerden zur Internetseite .outlets.de ...........Bericht im link
 
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De kleine Eisbeer

Super-Moderator
AW: bei Outlets.de geht es weiter

29.04.2010
Verbraucherzentrale warnt:
Internetabzocke bei Outlets.de geht weiter -
Erinnern wir uns an ein anderes Projekt von Tomas F. >> Verfahren gegen Hintermänner der Abofalle fabriken.de eingestellt
Und!!
Zitat aus dem Link:
In diesem Zuge hatte sie unter anderem das Firmenkonto des Verdächtigten eingefroren, bei dem mehr als 700.000 Euro zur Begleichung der Forderungen eingelaufen waren. Dieser "vorläufige Arrest in Vermögenswerte" wird nun wieder aufgehoben.
 

schnippewippe

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AW: wieder Verbraucherzentrale

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Brandenburg
07.05.2010
Rechnung von outlets.de zurückweisen!
Verbraucherzentrale rät zum Widerspruch


Häufig versuchen unseriöse Geschäftemacher, Verbraucher dann mittels Mahnungen durch Inkassobüros oder Drohungen mit einem SCHUFA -Eintrag unter Druck zu setzen. Auch dadurch sollten sich diese nicht einschüchtern lassen, so der Verbraucherschützer: "Das Amtsgericht Halle hat dem Betreiber der Internetseite bereits im Dezember 2009 untersagt, wegen Nichtzahlung einen SCHUFA-Eintrag zu veranlassen." ...........................................
Urteil vom 09. 12.2009, Az.: 105 C 4636/09, Betreiber: IContent GmbH, Frankfurt am Main, Geschäftsführer: Tomas Franko...................aus dem link


 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Hier noch ein Bericht über Outlets.de
outlets.de - Betroffene tauschen sich aus
Update.
Urteil zu 2) betrifft Outlets.de


vzbv auf einsamem Posten: Unterlassungsklagen können Online-Plage nicht stoppen

12.08.2010 - Im Kampf gegen Kostenfallen im Internet hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) weitere Erfolge verzeichnen können. Nachdem der vzbv geklagt hatte, wurden die Betreiber der Seiten "Outlets.de" und "Onlinedownloaden.de" mangels Kostentransparenz zur Unterlassung verurteilt. Doch die Urteile sind nicht mehr als Nadelstiche gegen die Online-Plage. "Alleine können wir den Kampf nicht gewinnen. Wir rennen stetig hinterher", untermauert vzbv-Rechtsexperte Martin Madej die Forderung nach einem Einschreiten der Politik. Zudem müssten die Staatsanwaltschaften konsequenter gegen die Internetabzocke vorgehen.
(...)
1)Urteil des LG Hamburg vom 08.07.2010, Az. 327 O 634/09 - nicht rechtskräftig
2)Urteil des LG Frankfurt am Main vom 17.06.2010, Az. 2-03 O 556/09 - nicht rechtskräftig
Quelle&mehr: vzbv.de

Das Urteil zu 1): vzbv.de/lg_hamburg_onlinedonwloaden_06_07_2010 pdf
Das Urteil zu 2): vzbv.de/lg_frankfurt_main_outlets_17_06__2010 pdf
 

schnippewippe

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www.outlets.de

Outlets & Fabrikverkauf
Abkassierer stützen sich zumeist auf unwirksame Verträge

Verstoß gegen Preisangabenverordnung

Das sahen die Frankfurter Richter allerdings anders (Aktenzeichen: 2-03 O 556/09). Sie hielten die Preisangabe für unzureichend, da sie nicht leicht erkennbar war. Sie war unter der allgemeinen Überschrift Informationen in einem längeren Satz untergebracht, ohne dass der Preis für die Nutzung deutlich hervorgehoben war. Darin sah das Gericht einen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung.

Auch die Tatsache, dass persönliche Angaben in der Anmeldemaske abgefragt wurden, sprach nicht für den Seitenbetreiber – die in Frankfurt ansässige Icontent GmbH -, da er die Anmeldung mit einem Gewinnspiel verknüpft hatte und der durchschnittliche Nutzer deshalb nicht von vorneherein habe misstrauisch werden müssen, so das Gericht.

Unwirksame AGB begründen keine Zahlungspflicht

Auch die Tatsache, dass die Preisangabe in den AGB enthalten war, hielt das Landgericht für unzureichend. Denn dort könnten keine Regelungen wirksam vereinbart werden, die unangemessen oder überraschend sind. Auch sei mit dem Hinweis auf die AGB kein Hinweis erfolgt, dass der Nutzer einen entgeltlichen Vertrag abschließe. Die AGB verstießen damit gegen den Rechtsgrundsatz von Treu und Glauben und benachteiligten Nutzer unangemessen. Denn üblicherweise entstehe ein Vergütungsanspruch erst nach Erbringung einer Dienstleistung. Davon wurde in den AGB abgewichen, wofür es aber keinen sachlich berechtigten Grund gab. Die entsprechende Klausel war daher unwirksam. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig................mehr noch im link.
 

schnippewippe

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leitet um auf Outlets & Fabrikverkauf
Und wieder ist eine neue Domain aufgetaucht, hinter der sich die allseits bekannte und überaus beliebte Firma IContent GmbH mit ihrem umtriebigen Geschäftsführer Tomas Franko verbirgt, um noch mehr ahnungslose User in die Abofalle von Outlets & Fabrikverkauf zu locken!

Wir freuen uns, dass immer mehr User dabei helfen, Webseiten und Onlineshops der Nutzlosbranche und Abzocker zu outen und möchten auf diesem Wege natürlich gleich vor der Webseite Outlets & Fabrikverkauf warnen, welche derzeit lediglich eine Umleitung auf die bekannte Abofalle auf Outlets & Fabrikverkauf darstellt, bei der eine einzige Anmeldung gleich mit 96 Euro pro Jahr und einer Vertragslaufzeit von 2 Jahren berechnet wird….............aus dem link
 
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schnippewippe

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fabrikverkauf-express.com

fabrikverkauf-express.com Abzocke und neue Abofalle von oulets.de

www.fabrikverkauf-express.com Abofalle: Und schon wieder eine neue Satellitenseite der Abzocker der IContent GmbH und des bundesweit bekannten Herrn Tomas Franko, die direkt auf die Abofalle von Outlets & Fabrikverkauf verweist und ahnungslose Surfer in die Abofalle der Nutzlosbranche treibt.

Die Abzocke über Seiten wie fabrikverkauf-express.com wird so lange weitergehen, bis es sich finanziell für die Abzocker und deren Rechtsanwälte finanziell einfach nicht mehr lohnt, Rechnungen und Mahnungen zu verschicken und aus diesem Grund rät auch die Verbraucherzentrale dazu, nicht auf die Tricks der Abzocker hereinzufallen und derartige Rechnungen nicht zu bezahlen und Freunde und Bekannte über diese Form der Abzocke zu informieren!..........................mehr im link ..
fabrikverkauf-express.com - Internet Abzocke Datenbank
 
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schnippewippe

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Erste Urteil auf der Seite der "" Deutsche-zentral-inkasso.de"" zu finden.
Der Kunde wurde zur Zahlung verdonnert.

Aber es gibt ja auch hier wieder andere Urteile.
DZ – Deutsche Zentral Inkasso GmbH fordert für die Go Web Ltd. des Herrn Villiam Adamca | Abzocknews.de

Hier im unteren Urteil vom AG Leipzig muss man nicht bezahlen.
Nach dem Urteil des Amtsgerichts Leipzig (Aktenzeichen: 118 C /10105/09) können die geschädigten Verbraucher erst einmal aufatmen, denn die Richter haben eindeutig entschieden, dass die Forderungen der Webseitenbetreiber von Outlets.de unbegründet seien und die Betreiber der Abofalle unter Outlets & Fabrikverkauf dementsprechend auch keinen Anspruch auf die Zahlung der geforderten Gebühr von 2x 96 Euro für einen Vertragsabschluss von 24 Monaten haben.
Quelle Tutsi

Das finde ich auch interessant.
21.08.2009
Staatsanwaltschaft Düsseldorf 90 Js 1388/09
hat das Amtsgericht Düsseldorf, Az.: 152 Gs 950/09, den dinglichen Arrest in Höhe von 1.301.025,90 € gegen den Beschuldigten Franko und die Gesellschaft angeordnet. In Vollstreckung dieses Titels konnten bisher 865.425,80 € auf Konten der Gesellschaft gesichert werden.
Quelle …………… Ermittlungsverfahren gegen Tomas Franko Connects2Content GmbH

Das habe ich ja noch gar nicht gefunden gehabt.
outlets.de und das BGH-Urteil Entscheidung vom 07.November 2001, Az: VIII ZR 13/01 -----Meine Güte wieviel Jahre besteht denn die Firma schon.
Aufgrund der Gestaltung der Seite Outlets & Fabrikverkauf kommt durchaus auch eine Anfechtung des Vertrages wegen Irrtums sowie unter Umständen wegen arglistiger Täuschung in Betracht. Soweit sich der Verbraucher bei der Anmeldung in dem Glauben befunden hat, das Angebot sei kostenlos, lag ein rechtserheblicher Irrtum vor. In diesem Falle wäre grundsätzlich eine Anfechtung des Vertrages nach § 119 BGB möglich. Darüber hinaus kommt unter Umständen auch eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung (§ 123 BGB) in Betracht, da durch die Gestaltung der Internetseite der Eindruck erweckt wird, es handle sich um ein kostenloses Angebot. Die Hinweise auf die entstehenden Kosten finden sich nur in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und am Rand bei der Anmeldemaske und sind nicht hervorgehoben. Sie können daher vom Verbraucher leicht übersehen werden.
Quelle outlets.de und das BGH-Urteil

Hier noch etwas von einer Anwaltskanzlei
Beschränken Sie sich in der Antwort auf die Rechnung bitte auf diese Angaben. Schreiben Sie auf keinen Fall, wie Sie sich angemeldet oder dass Sie gar nichts angeklickt haben oder dergleichen. Dadurch verschaffen Sie den Betreibern nur Informationen, die diesen in einem Prozess mit Ihnen nützlich sein könnten. Lassen Sie sich im Zweifel lieber beraten. Wer eine Rechnung von Outlets.de bekommen hat, muss seine Daten eingegeben haben. Versehentlich geht das nicht.

Zu Outlets.de liegen noch keine Urteile vor. Wegen des niedrigen Streitwerts ist der Originalität von Amtsgerichten Tür und Tor geöffnet, da die Berufung an ein Landgericht bei solchen "Bagatellstreitwerten" nicht möglich ist.

Erfahrungsgemäß lassen solche Portale "Kunden" aber in Ruhe, die sich wehren, um negative Urteile zu vermeiden.

Für Eltern mit Kindern: Wenn Ihr Kind die Anmeldung unter Nutzung Ihrer persönlichen Daten vorgenommen hat, haften die Eltern nicht dafür. Das Kind selbst ist nicht geschäftsfähig.
Das was ich im Zitat schwarz gemacht habe , ist auch meine Meinung.
Ich würde auch nie andere Urteile oder Berichte mit im Schreiben angeben. Das können im Ernstfall dann meine Anwälte machen ;)
 
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Niclas

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Das habe ich ja noch gar nicht gefunden gehabt.
outlets.de und das BGH-Urteil Entscheidung vom 07.November 2001, Az: VIII ZR 13/01 -----Meine Güte wieviel Jahre besteht denn die Firma schon.)
Es ist nicht sicher, dass es der heutige Betreiber war. Webarchive listet die Domain zwischen Mai 2000 bis Juli 2001 und dann wieder erst ab Juli 2008
Internet Archive Wayback Machine
Vermute mal, dass die Domain abgekauft wurde, nachdem es damals etwas nicht so lief wie gewünscht und jahrelang brachlag

PS: In den gespeicherten Verzeichnisbäumen stehn Daten von 1999
 
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