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Alt 26.12.2009, 18:48   #3 (permalink)
schnippewippe
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Standard Falle bei Haustürgeschäften mit Teilzahlungsverträgen

Falle bei Haustürgeschäften mit Teilzahlungsverträgen

Zitat:
Exakt vor einem Jahr berichtete Anwalt Knöppel von “anwalt sofort” darüber, dass der Bertelsmann Vertrieb inmediaOne GmbH versucht bei Kaufverträgen mit Teilzahlungsvereinbarungen die Rechte der Verbraucher bei Haustürwiderrufsgeschäften einzuschränken! Lexikothek, Brockhaus und Coron Exclusiv sind unter anderem die Produkte, die Bertelsmann über die Firma inmediaOne GmbH aus Gütersloh vertreiben lässt...........
Zitat:
Nach unserer Auffassung ist die Rechtslage aber anders, als sich dies inmediaOne vorstellt. Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung vom 14. 6. 2004 - II ZR 395/ 01 anders geurteilt.............
Zitate sind oben aus den Link.
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Vorsicht sonst droht Sperrung
Damit es nicht im Thread untergeht und keiner sagen kann er hat es nicht gewusst!
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“Brieffreundschaft mit einem Abzocker”

Verbraucherzentrale erklärt was bei Zeitungsabo PVZ zu tun ist.
http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitr...Abo-Abzocke%3F

Musterbriefe von der Verbraucherzentrale
http://www.verbraucherzentrale-rlp.d...nk618091A.html

Musterbrief für die Bank
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