Falle bei Haustürgeschäften mit Teilzahlungsverträgen
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Exakt vor einem Jahr berichtete Anwalt Knöppel von “anwalt sofort” darüber, dass der Bertelsmann Vertrieb inmediaOne GmbH versucht bei Kaufverträgen mit Teilzahlungsvereinbarungen die Rechte der Verbraucher bei Haustürwiderrufsgeschäften einzuschränken! Lexikothek, Brockhaus und Coron Exclusiv sind unter anderem die Produkte, die Bertelsmann über die Firma inmediaOne GmbH aus Gütersloh vertreiben lässt...........
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Nach unserer Auffassung ist die Rechtslage aber anders, als sich dies inmediaOne vorstellt. Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung vom 14. 6. 2004 - II ZR 395/ 01 anders geurteilt.............
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