Clemens R. gibt Details zur Gebührenvereinbarung zwischen Musikindustrie und ihren Anwälten bekannt
10. Dezember 2009
Vor dem Landgericht Köln hat gestern die Beweisaufnahme in einem Verfahren der vier größten deutschen Musiklabels gegen zwei Filesharer stattgefunden. Die beiden Filesharer, die von RA Christian Solmecke vertreten werden, sollen jeweils rund 5.800 € Abmahnkosten an die Plattenfimen zahlen. Das Gericht wollte wissen, ob tatsächlich Anwaltsgebühren in dieser Höhe angefallen sind und wie die Rechtsanwälte R.... in dieser Sache mit ihren Mandantinnen abrechnen.
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wb-law.de/news/it-telekommunikationsrecht/