Kostenlose Spiele mit kostenpflichtigen Extras

De kleine Eisbeer

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Verbraucherschützer haben vor Abzocke von Kindern und Jugendlichen bei vermeintlichen Gratisspielen im Internet gewarnt.

Düsseldorf. Zwar starteten viele Spiele kostenlos, erklärte gestern die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Doch um schneller voranzukommen, werde oftmals eine nur gegen Geld erhältliche Sonderausstattung oder Premiumversion gebraucht. "Auf oftmals heimlichen Wegen produzieren Kinder so Rechnungen von bis zu 2000 Euro - per Handy oder Kreditkarte der Eltern", hieß es.
Quelle:abendblatt.de
 

schnippewippe

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Hier könnt ihr auch den Bericht von der Verbraucherzentrale darüber lesen.
Warnung vor Gratisspielen im Internet: Perfide Abzocke mit kindlichem Spieltrieb

Kein Wunder daher, dass so mancher Online-Kampf der Sprösslinge derzeit seine Fortsetzung in der realen Welt findet: wenn Erziehungsberechtigte sich gegen die deftigen Euro-Forderungen der Spielbetreiber gerichtlich zur Wehr setzen. Ein Kampf mit ungewissem Ausgang. Denn Amtsgerichte, so Iwona Gromek, "urteilen bislang uneinheitlich".

Dennoch empfiehlt die Juristin der Verbraucherzentrale NRW "nicht klein bei zu geben". Weder Eltern noch Kinder hätten schließlich einen rechtsgültigen Vertrag geschlossen. Weiterhin gelte: Der Inhaber eines Telefons könne nicht für sämtliche über seinen Anschluss getätigten Transaktionen verantwortlich gemacht werden. Wenn Content-Anbieter bewusst drauf verzichteten, ihre Vertragspartner und deren Bevollmächtigung zu prüfen, "haben sie auch das Risiko zu tragen", sagt Iwona Gromek........................link
Abzocke im Internet
Verträge mit Minderjährigen
 
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De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Kleines Up-date.

Mit kostenlosen Online-Spielen sprechen Unternehmen gezielt Kinder und Jugendliche an. Im Spielverlauf locken sie mit kostenpflichtigem Zubehör, das den Spielern Vorteile verschafft.
(...)
Die Eltern selbst jedoch haben aktiv keinen Vertrag abgeschlossen. Brigitte Sievering-Wichers von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg: "Da Unternehmen bewusst darauf verzichten zu prüfen, ob die Spieler volljährig sind und nicht kontrollieren, ob bei Minderjährigen wirklich eine Zustimmung der Eltern zur Nutzung des Spiels und der kostenpflichtigen Dienste vorliegt, tragen sie das Risiko, auf den Kosten sitzen zu bleiben."
Quelle&mehr:vz-bawue.de/Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
 

schnippewippe

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Facebook und Zynga wegen Social-Games-Abzocke verklagt

Das freut einen ja wieder mal.
Ich hasse diese Spiele. Sie sind zwar gratis aber wenn man was erreichen will muss man sich Extras kaufen. Das Schlimmste daran finde ich , dass da auch Minderjährige in Schulden geraten können.
Oder man hat ein Abo am Hals ,weil man zum Beispiel bei einer Umfrage oder einem IQ Test teilgenommen hat ,um sich damit Spielgeld zu verdienen.

heise online - Facebook und Zynga wegen Social-Games-Abzocke verklagt

Die in Sacramento ansässige Anwaltskanzlei Kershaw, Cutter & Ratinoff (KCR) hat beim "United States District Court, Northern District of California" eine Sammelklage gegen Zynga und Facebook eingereicht. Der Vorwurf: Die Unternehmen hätten in betrügerischer Absicht diverse Geschäftsmethoden entwickelt, um ahnungslosen Konsumenten das Geld aus der Tasche zu ziehen. Die Zahl der Geschädigten geben die Anwälte mit mindestens 100.000 an................................mehr oben im link
 
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schnippewippe

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Habbo Hotel/Phishing-Attacke auf Kinder in Online-Spiel

Eltern schützt eure Kinder vor den Abzockern
Und wieder haben es die Abzocker auf die Kinder abgesehen.
Das Spiel """ Habbo Hotel """ ist in ersten Linie für 12- 16 Jährige gedacht :mad:

Phishing-Attacke auf Kinder in Online-Spiel

Phishing-Angriff auf Kinder: Cyber-Gangster haben es mit einer neuen Betrugsmasche jetzt speziell auf Kinder und Jugendliche abgesehen. In Deutschland und anderen europäischen Ländern versuchen die Kriminellen gezielt, Kindern die Zugangsdaten für das Online-Spiel Habbo Hotel abzugaunern. Auf falschen Internetseiten und in dubiosen Blogeinträgen werden angebliche Tricks und Lösungen für das Spiel versprochen........mehr im link
So schützen Sie Ihre Kinder – kostenlose Kinderschutz Software aus dem link
Das sollten echt alle Eltern machen.
http://www.echte-abzocke.de/allgemein/411-software-kinder-sicher-am-pc.html
 
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sn00py603

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Das ist doch nix neues mit den Online-Spielen. Ich hatte mich ne Zeit lang mit Online-Golf beschäftigt. Auch da kann man extras gegen €uronen kaufen, was ich nicht gemacht habe.
 

schnippewippe

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Kostenfalle Browser- und Onlinegames
Wenn aus kostenlosem Spielspaß ein teures Vergnügen wird
Videospiele per Internet - der Trend hat sich in den vergangenen Jahren zu einer der erfolgreichsten Spielegattungen entwickelt. Einfach nur über den Webbrowser oder mit Hilfe einer zusätzlichen Software treffen sich Spieler in virtuellen Welten und agieren miteinander oder gegeneinander. Viele Spiele werben damit, gratis zu sein. Aber es lauern auch zunehmend Kostenfallen.

Erfolgreichstes Beispiel für sogenannte Massively Multiplayer Role Playing Games (MMORPG) ist das Fantasy-Rollenspiel World Of Warcraft (WOW). MMORPG sind Online-Rollenspiele mit sehr vielen Teilnehmern, die sich in einer virtuellen Fantasiewelt treffen. WOW wurde 2004 vom US-Spieleanbieter Blizzard Entertainment veröffentlicht und hat sich mit seinen Millionen Nutzern zu einem der erfolgreichsten Onlinespiele entwickelt: Denn um am Spiel teilzunehmen, ist ein monatlicher Abonnementpreis (zwischen 11 und 13 Euro) zu zahlen. Der jährliche Umsatz mit WOW wird auf rund eine Milliarde US-Dollar geschätzt.................mehr darüber im link
 

schnippewippe

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Eltern von Minderjährige haften nicht bei kostenpflichtige Onlinespiele

Eltern stehen nicht für Kosten des minderjährigen Kindes ein
Das Amtsgericht Hamburg (7c C 53/10) hat festgestellt, dass die Kosten, die ein minderjähriges Kind durch das Spielen eines kostenpflichtigen Onlinespiels verursacht, nicht von den Eltern getragen werden müssen, wenn diese das nicht genehmigt haben. Vielmehr kommt ein schwebend unwirksamer Vertrag zwischen dem Kind und dem Betreiber des Online-Spiels zu Stande, ohne dass die Eltern in diesen Vertrag einbezogen sind. Entsprechend den Regelungen des BGB können die Eltern den Vertrag nachträglich genehmigen (§108 BGB) – oder eben nicht.

Die Entscheidung bietet diverse interessante Aspekte, so werden Anschlussinhaber, die von Filesharing betroffen sind, diese Passage mit Interesse zur Kenntnis nehmen:......................weiter im link
Sollte der Bericht im link mal verloren gehen.
hier noch ein anderer Bericht.
/ AG Hamburg: Unberechtigte Abbuchungen infolge der Teilnahme an kostenpflichtigen Onlinespielen durch Minderjährige sind zurückzuerstatten
 
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Dark1971

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Goodgamestudios

Hallo Leute,

ich habe da mal ein Thema,die betrifft die Zocker von uns.(und nicht nur die)
Jeder von euch kennt bestimmt Goodgamestudios,wenn nicht eure Kinder bestimmt.
Da kann man eine Farm aufbauen,Poker spielen oder Kochen.
Das Spiel ist eigentlich kostenlos...Nur wenn man Erweiterungen haben will muss man gehörig in die Tasche greifen und sich Gold kaufen .
Das geht auch ohne soweit,wenn da nicht Änderungen vorgenommen werden (Updates) und auf einmal das eingesammelte Gold/Ware weg.
Oder man soll einfach für gutes Gold neue Sachen kaufen.
Wenn man bei den Änderungen/updates Probleme hat,kümmert sich kein Support mehr um irgendetwas.
Das ist eigentlich für Leute schon so ab 8 Jahre es spielen auch ältere Leute.
Viele Schüler auch...
Gut ich muss sagen mich stört es kaum,weil es Zeitvertreib war.
Aber unsere Kinder sollten davor geschützt werden,um nicht ihr Taschengeld zu opfern.
Da gibt es bessere Möglichkeiten.
Da ich in der IT arbeite brauch man dieses nicht.

Gruss Dark1971
 
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De kleine Eisbeer

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AW: Goodgamestudios

Aber unsere Kinder sollten davor geschützt werden,um nicht ihr Taschengeld zu opfern.
Da gibt es bessere Möglichkeiten.
Wenn ich solches
Soweit ein minderjähriger Nutzer entgeltliche Feature erwerben möchte, so versichert er, dass ihm die zur Bezahlung der entgeltlichen Feature überlassenen Mittel vom gesetzlichen Vertreter zu diesem Zweck oder zur freien Verwendung überlassen wurden.
Quelle: Goodgamesstudio
in den AGB lese kann ich nur mit dem Kopf schütteln.
man kan von Kindern nicht verlangen das sie die AGB lesen.:whistle: Die meisten Erwachsenen machen dies noch nicht einmal.
Jeder Kiokbesitzer muss sich den Ausweis zeigen lassen wenn er an Jugendliche Zigaretten verkauft.
Eine Altersverifizierung mittels des Perso wäre eine Hürde die einige Kinder vom Kauf abhalten würde.Ist auch nicht sicher.

Hier spielt aber die unvernunft der Eltern auch eine wichtige Rolle.
Das Kind stundenlang vor den PC setzen ist auch keine Lösung.
Ein wenig Kontrolle,welche Seiten die Kinder besuchen,sollte schon sein.
Mal kurz in die Chronik (Firefox),Verlauf (IE) schauen und schon weiss man was die Kinder treiben.

Die Eltern sollten,falls das Kind sein Geld/Handyguthaben dort verjubelt,das Geld zurückfordern.

Ich habe den Beitrag verschoben weil das Thema hier schon behandelt wird.
 
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schnippewippe

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AW: onlinespiele ohne Altersverifikation -Minderjährige -Forderung besteht nicht

SEWOMA® | BERLIN BLAWG | Onlinespiele und kostenpflichtige (sittenwidrige) Zugaben

Onlinespiele und kostenpflichtige (sittenwidrige) Zugaben

Das Landgericht Saarbrücken hatte sich als Berufungsgericht in seinem Urteil vom 22.06.2011 – 10 S 60/10 – mit der Frage zu befassen, ab wann in einem Gratis-Onlinespiel, die Grenzen der guten Sitten dadurch überschritten werden, dass kostenpflichtige Zusatzleistungen über die Telefonabrechnung abgerechnet werden.

Das LG Saarbrücken gelangt zu dem Ergebnis, dass bei Onlinespielen, die ohne Altersverifikation Zusatzleistungen an Minderjährige verkaufen (hier über € 2.000,00) gegen die guten Sitten verstoßen mit der Folge, dass die Forderung nicht besteht.............aus dem link
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Leitsätze



1.) Werden beim Vertrieb kostenpflichtiger Zusatzleistungen ("Features") zu einem Internetspiel, diese durch einen Premium-Dienst i. s. d. § 3 Nr. 17a TKG abgerechnet, ist Gegenstand des Premium-Dienstes ausschließlich die Abwicklung der Zahlung (Inkassogeschäft) und nicht das zugrunde liegende Geschäft über den Erwerb der "Features" (Kausalgeschäft).
2.) Ist der Betreiber des Premium-Dienstes zugleich Verkäufer der "Features", kann dem Anspruch aus dem Inkassogeschäft eine Einwendung aus § 242 BGB entgegenstehen, wenn das Kausalgeschäft über den Erwerb der "Features" unwirksam ist.
3.) Ist aufgrund fehlender Altersverifikation damit zu rechnen, dass ein zunächst kostenfreies Internetspiel aufgrund der Aufmachung und des damit gesetzten Spielanreizes dazu führt, dass Minderjährige kostenpflichtige "Features" erwerben und aufgrund ihres Spieltriebes unbefugt einen Anschlussinhaber durch die Anwahl eines Premium-Dienstes verpflichten, so kann es auch dann gegen § 138 BGB verstoßen, den Inhaber des Telefonanschlusses in Anspruch zu nehmen, wenn dieser die Möglichkeit, 0900er Nummern sperren zu lassen, nicht genutzt hat.
Quelle&mehr: jurpc.de/LG Saarbrücken
Urteil vom 22.06.2011
10 S 60/10
 
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