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Alt 08.12.2009, 03:31   #6 (permalink)
Aerith
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Standard AW: Kameras auf Autobahnen Dauerüberwachung illegal

Zumindest das hessische Datenschutzgesetz, nach dem wir arbeiten, gestattet die Erhebung, Speicherung und Verwendung von personenbezogenen Daten in allen mir bekannten Bereichen ausschließlich zweckgebunden. Wenn ich Daten zwecks LKW-Maut-Berechnung erhebe, dürften diese also nicht zur Überführung von Verkehrssündern verwendet werden.
Um das zu ermöglichen, müsste wohl das Datenschutzgesetz, oder sogar das Grundgesetz verändert werden. Und ein derartiger Schritt könnte eventuell unerfreuliche Nebenwirkungen nach sich ziehen...

Gruß
Aerith
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