Zitat:
Zitat von Finchmaster
Also eine Wiedderufserklärung ist hinten auf den Zettel, den uns die Dame in der Stadt mitgegeben hat.
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uns;also hast du doch zumindest einen Zeugen,der die Aussage der

Dame bestätigen kann.
Ich würde dann die Möglichkeit der
Anfechtung in Betracht ziehen.
Dazu solltest du aber "fachkundigen" Rat;Verbraucherzentrale/Rechtsanwalt einholen.
Ich wúrde auch noch den Zeitschriftenverlag anschreiben und auf die Arbeitsweise der

Abonnementenwerber hinweisen.
Oft sind die Verlage kulant und stornieren den Vertrag.