Zitat:
Zitat von Finchmaster
Ich habe bei der Nummer die auf dem Brief stand (PVZ) angerufen und hatte eine nicht grad nette Dame am Telefon. Diese meinte nur alles was mündlich gesagt wurde gilt nicht.
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Da hat die Dame etwas falsches gesagt.
Verträge sind an keiner Form gebunden,ausser der Gesetzgeber schreibt eine Form vor (Hauskauf,Versicherungsverträge ect.),somit gelten auch mündliche Absprachen.
Lernt jeder Kaufmann in der Ausbildung.
Das Problem,
die Beweislast.
Zitat:
Zitat von Finchmaster
Aber als ich heute auf meinen Kontoauszug geschaut habe, wurde mir über 30 euro abgezogen.
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Das hast du hoffentlich zurückbuchen lassen.
Zitat:
Zitat von Finchmaster
Und wir haben jetzt ein Abo für ein Jahr für eine Zeitung, die wir eh nicht lesen.
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Wer sagt das?Hast du die Beiträge hier nicht gelesen?
Hast du eine Widerrufsbelehrung,so wie es der Gesetzgeber verlangt,bekommen?
Auch wenn es so ist,ist es nicht zu spät. Verträge,die ich so nicht abschliessen wollte,kann man anfechten.
Zitat:
Zitat von Finchmaster
das wir das Abo zwei Monate lang kostenlos testen können und nur wenn sie das Ja ankreutzt, wir auch für die nächsten 12 Monate auf Rechnung dieses Abo bekommen.
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Darauf sollte man sich nicht verlassen,auch ein Test-,Probeabo
muss man kündigen.
Nachtrag:
Das es lukrativ ist um Abonnementen zu werben zeigt diese Seite:
leserservice.de