Hallo micha :-)
also so alt ist dieser "Bauernbetrug" dann nun leider doch nicht. Zunächst erst einmal musst Du klären, ob Du überhaupt alt genug bist, diesen Vertrag einzugehen. Da Du bereits Kunde bei 1&1 bist, gehe ich davon einfach einmal aus.
Dann kannst Du Dir einmal die
AGBs von MAXDOME durchlesen. Hierbei liegt meines Erachtens besonderes Augenmerk auf folgenden Sachen:
Zitat:
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Zitat von "AGBs MAXDOME
1.2. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht. Sie finden auch dann keine Anwendung, wenn MAXDOME ihnen nicht widerspricht.
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Das Bedeutet also (und ist zunächst einmal vollkommen rechtens und kann man eigentlich auch verstehen), daß jedwede von den AGBs abweichenden Vereinbahrungen hinfällig sind, selbst wenn MAXDOME diesen nicht widerspricht.
Zitat:
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Zitat von "AGBs MAXDOME
3.1. Voraussetzung für die Nutzung des VoD-Dienstes ist der Abschluss eines Rahmenvertrages. Hierzu ist eine spezielle Registrierung unter Angabe von Vorname, Name, vollständige Anschrift, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse und Bankverbindung notwendig. Der Rahmenvertrag kommt mit der abschließenden Bestätigung am Schluss des Registrierungsprozesses zwischen dem Kunden und MAXDOME zu Stande. Dies gilt nicht soweit eine Altersverifikation (AVS) nach Ziffer 6. notwendig ist. Über die Notwendigkeit einer Altersverifikation wird der Kunde vor Abschluss des Registrierungsprozesses informiert. Der Vertrag kommt dann erst mit Bestätigung des Abschlusses des AVS-Prozesses zu Stande. Erfolgt die Freischaltung des VoD-Dienstes zu einem früheren Zeitpunkt, kommt der Rahmenvertrag bereits durch die Freischaltung zu Stande.
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Das heisst hier haben sie sich ein Hintertürchen offen gelassen und das scheint auch rechtens zu sein. Allerdings kannst Du Dich hierbei auf Dein Recht berufen, daß Du keinerlei Kenntnis von den AGBs hattest und Du zu keinem Zeitpunkt auf Dein Widerrufsrecht hingewiesen wurdest noch einen Vertrag zugeschickt bekommen hast. (Wenn Du allerdings einen "Vertrag" oder einen Hinweis auf diese genannten Sachen bekommen hast, dann schauts schlecht aus, Unwissenheit schützt nicht immer vor Strafe)
Zitat:
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Zitat von "AGBs MAXDOME
10.1. Der Rahmenvertrag kann von beiden Seiten jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Für den Fall, dass ein Nutzungsvertrag über ein Abonnement-Paket geschlossen wurde, kann der Rahmenvertrag sowie der jeweilige Nutzungsvertrag ausschließlich mit einer Frist von vier Wochen zum Vertragsende gekündigt werden.
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Das scheint ein Weg zu sein um dort raus zu kommen. Unabhängig ob Du mit anderen Möglichkeiten durchkommst. Entsprechend Ihrer AGBs hast Du das Recht nun Deinen Vertrag zu kündigen, musst dann allerdings in den sauren Apfel beissen und die bisherigen Kosten auf Dich nehmen (bis Ablauf des Vertrages, quasi 4 Wochen plus Rest des laufenden Monats)
Ich würde Dir folgendes raten: rufe bei denen noch einmal an und sage ganz einfach, daß man Dich weder auf Deine Rechte noch auf die AGBs hingewiesen hat. Falls dieser Weg nicht klappen sollte hast Du immer noch zwei weitere Möglichkeiten.
der saubere Weg
Hierbei musst Du nun schnellstmöglich kündigen und musst ebenfalls in den sauren Apfel beissen und die restlichen aufgelaufenden Kosten bezahlen. Allerdings dürfen die Dir nicht gleich eine Jahrespauschale aufdrücken sondern nur die bisher von Dir genutzen Leistungen (quasi seit Anmeldedatum bis Ende kommenden Monats abzüglich 1 Monat, den Du kostenfrei hattest)
der unsaubere Weg
Einfach nichts tun und Dich weigern, das ganze zu Zahlen. Allerdings glaube ich nicht, daß das eine Abzocke im Sinne einer unrechtmäßigen Zahlung ist sondern vielmehr eine Zahlung, die Du nicht erwartet hast. Du warst Dir allerdings schon bewusst, daß Du, sofern Du einen Vertrag eingehst, diesen auch erfüllen musst.
Ich würde Dir zur sauberen Variante mit der vorhergehenden Option, versuche telefonisch aus dem Vertrag heraus zu kommen, empfehlen. Sprich ganz sauber kündigst Du erst einmal mit der Formulierung "ich war mir gar nicht bewusst, daß ein Vertrag zustande gekommen ist. Falls dem dennoch so sein sollte, kündige ich diesen hiermit vorsorglich" (steht auch in einem unserer Musterbriefe). Dann hast Du schon einmal gekündigt und kannst Dich dann weiter mit denen um die bis zu diesem Zeitpunkt erforderlichen Kosten kümmern. Im schlimmsten Fall musst Du der Rechnung einfach widersprechen, was den Vorteil hat, daß alle Folgekosten keinen Aufschlag mehr machen dürfen.
mit freundlichen Grüßen
Maddin