Hallöchen nocheinmal,
zunächst erst einmal würd ich Dich bitten, mir mal den neuen Link zu schicken (wenn Du es nicht öffentlich willst, dann per PM), dann kann ich mal genauer nachforschen.
Zum Zweiten:
Zitat:
Zitat von kruemeltee
Das haben die bei mir auch schon gemacht. Die behaupten einfach, Du würdest bei denen schon Kunde sein und dann tragen sie dich (hinterlistig wie die sind) einfach nebenbei als neuen Kunden ein.
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Es gibt nun zwei Möglichkeiten. Entweder sie haben am Telefon die Wahrheit gesagt (wovon ich nicht ausgehe) und bezogen sich auf Deinen Vertrag mit gewinnspiele.de und haben bewusst Formulierungen gewählt, aus denen die kostenfreiheit dessen nicht hervorgegangen ist, oder sie haben mir Dir das selbe gemacht wie mit den meisten anderen auch (siehe mein Zitat). Ich vermute letzteres ist der Fall ... lass Dich vom Begriff "Vertrag" nicht irre leiten.
Zitat:
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Zitat von rechtswörterbuch.de
Vertrag
Der Vertrag ist ein Rechtsgeschäft. Es besteht aus inhaltlich übereinstimmenden, mit Bezug aufeinander abgegebenen Willenserklärungen (Angebot und Annahme) von mindestens zwei Personen.
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Ein Vertrag ist lediglich eine Willenserklärung von zwei Parteien, d.h. es wird schriftlicht festgehalten, was der eine machen soll/muss/darf und was der andere. Dieser wird unterzeichnet und es kommt zu einem gültigen Vertrag, wenn beide Parteien unterzeichnen und mit den Konditionen (die im Vertrag nieder geschrieben wurden) einverstanden sind. Ist nur ein Punkt innerhalb des Vertrages ungültig, kann nicht durchgeführt werden oder würde eine Straftat beinhalten, so ist der gesamte Vertrag nichtig (Ausnahme: es existiert die "Salvatorische Klausel" welche eben das Ungültigwerden des Vertrages in einem solchen Fall verhindert).
Ein besonderer Fall sind die AGBs (eine Art allgemeiner Vertrag). Dies sind einfach alle Punkte aus allen schliesbaßen Verträgen in einem Dokument zusammengefasst und diese beziehen sich eben auf die jeweilige andere Partei. Dabei kann es durchaus vorkommen, daß mehrere Punkte ungültig sind, der Rest der AGBs behalten dennoch ihre Gültigkeit.
(Beispiel: in den AGBs stehen sowohl die Bedingungen für einen Vertragsabschluss für Privatkunden und Geschäftskunden. Da im Vertragsrecht ein himmelweiter Unterschied besteht, wenn ein Vertrag zwischen zwei Firmen gemacht wird oder zwischen einer Firma und einer Privatperson sind für Dich also sämtliche Punkte, die eine Firma betreffen nichtig und ungültig, der Rest bleibt allerdings vorhanden)
Ein Vertrag schliesst allerdings nicht zwingend eine Zahlung/Vergütung mit ein. Als Beispiel hierfür ist Dein Mail-Anbieter zu nennen, zum Beispiel GMX) Du gehst mit denen auch einen Vertrag ein und verpflichtest Dich, keine verbotenen Emails (gemäß den AGBs) zu versenden oder deren Mailserver zu missbrauchen. Darüber hinaus stimmst Du zu, daß GMX Dir Werbung zusenden darf. GMX verpflichtet dann, Dir eine email Adresse und Speicherplatz zuzusichern, das ganze eben kostenfrei.
Wenn die Dame also am Telefon sagt, Du wärst bereits einen Vertrag eingegangen, kann das durchaus richtig sein, schliesst aber nicht das Vorhandensein einer kostenpflichtigen Leistung mit ein. Also haben sie das geschickt formuliert und siehe da, man fällt drauf rein :-)
Gruß Maddin
Nachwort: nein, das ist nicht rechtens, sondern grenzt schon an Betrug und arglistiger Täuschung, welches beides laut StgB verboten ist :-)