Niedersächsisches Finanzgericht hält Solidaritätszuschlag für verfassungswidrig

schnippewippe

New member
Wollen wir mal hoffen , dass sie damit durchkommen.:D Man soll ja die Hoffnung nicht verlieren.

Solidaritätszuschlag ist verfassungswidrig
Niedersächsisches Finanzgericht hält Solidaritätszuschlag für verfassungswidrig und hat das Verfahren nach Art. 100 Abs. 1 GG ausgesetzt und dem BVerfG zur verfassungsrechtlichen Überprüfung vorgelegt.
 

kruemeltee

Super-Moderator
das würd mich auch einmal interessieren was passiert, wenn das durchgeht ... laut dem Beitrag der Tagesschau ist das ja schon seit 2007 (?) verfassungswidrig. Wenn dem jetzt zugestimmt wird, muss das dann seit 2007 unberechtigt geforderte Geld wieder zurück gegeben werden?

Gruß Maddin
 

niobe-1958

New member
Däke empfiehlt Einspruch gegen Steuerbescheid

Zitat:

Der Bund der Steuerzahler empfiehlt Bürgern wegen des Solidaritätszuschlags Einspruch gegen die Steuerbescheide 2008 und 2009 zu erheben. Verbandspräsident Karl-Heinz Däke sagte, nur so könne eine mögliche Rückerstattung des Solidaritätsbeitrages gesichert werden, wenn sich das Bundesverfassungsgericht gegen die Steuer entscheide. Am Mittwoch hatte das niedersächsische Finanzgericht eine Klage gegen den Solizuschlag zur Klärung an das oberste deutsche Gericht nach Karlsruhe verwiesen. Die Richter halten den Zuschlag für verfassungswidrig. Er sei zu einer Dauersteuer geworden (Az: 7 K 143/08).

Quelle: "Soli"-Urteil: Einspruch gegen Steuerbescheid empfohlen | MDR.DE
 

manafraid

New member
Werde ich denn zwar vorsorglich auch mal machen, aber, gleich mit der entsprechenden Lustlosigkeit und Annahme, daß das eh nichts bringen wird.
Karlsruhe wird wie immer zugunsten des Finanzministers entscheiden, das ist so sicher wie das Amen in der Kirche.
 

Winnimaus

New member
Ich werd den Vordruck für den Widerspruch mal meinem Lohnsteuerverein geben. Wer weiss? - Die Klamotte mit der Pendlerpauschale hat ja auch funktioniert......Und lasst mir wenigstens einen Funken Hoffnung....
 

manafraid

New member
Schnippie, das Unglück in Form des Finanzamtes ist ständig präsent, das muß man nicht anziehen. Ist kein negatives Denken, eher realistisches Denken, meine ich. Die einzige Ausnahme war nun mal die Pendlerpauschale, aber, die gänzliche Abschaffung war auch sowas von verfassungswidrig, daß denen gar nichts anderes übrig blieb.
Trotzdem hat es unter den 8 Richtern immerhin noch 2 Gegenstimmen gegeben.
 

schnippewippe

New member
Einsprüche werden vermieden "Soli" nur noch vorläufig

Einsprüche werden vermieden "Soli" nur noch vorläufig

Der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die Lohn- und Einkommen- sowie Körperschaftsteuer wird ab sofort nur noch vorläufig festgesetzt. Damit müssen die Steuerzahler keinen Einspruch gegen ihre Bescheide einlegen für den Fall, dass das Verfassungsgericht den "Soli" als verfassungswidrig einstufen und damit kippen sollte..........mehr oben im link
Die Regelung gilt rückwirkend für den Veranlagungszeitraum ab 2005 :D

Dann Drücke ich Euch mal die Daumen. ;)
 

manafraid

New member
Oh oh, wenn das was würde: Da würden meine Autoneukaufträume fürs kommende Frühjahr langsam von Richtung "Marke mit dem Blitz" in Richtung "Marke mit dem Stern" wandern. Wenn, wenn das wenn nicht wär. Überlege mal, was das den Finanzminister kosten würde!!! 5,5 % der Einkommensteuer auf geschätzte 7-8 Jahre!?
Ich erspare mich das Rechnen, danke.
 
Oben