Zitat:
1. Der Verbraucher soll durch die Belehrung nicht nur von seinem Widerrufsrecht Kenntnis erlangen, sondern auch in die Lage versetzt werden, dieses auszuüben.
2. Die Zielrichtung des Haustürwiderrufgesetzes erfordert es, dass der rechtsunkundige Verbraucher über die Berechnung der Widerrufsfrist eindeutig zu informieren ist.
3. Die Widerrufsbelehrung darf daher keine anderen Erklärungen enthalte, als die, welche gesetzlich vorgeschrieben sind. Ausnahmen sind nur zuzulassen, wenn die zusätzliche Erklärung lediglich den übrigen Inhalt verdeutlicht und keinen eigenen Inhalt aufweist........link
|
Datum des Poststempels als Fristende?
Zitat:
|
Unternehmen verwenden hinter der eigentlich richtigen Formulierung "Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs" den Klammerzusatz "Datum des Poststempels". Dies ist irreführend, wie jetzt das Oberlandesgericht Oldenburg (Urteil vom 09.03.2006 - 1 U 134/05; rk.) und das Landgericht München I (Urteil vom 16.02.2006 - 3HK O 17176/05; - Vergleichsschluss vor dem OLG München; näheres hierzu siehe unten) entschieden haben......auch aus dem obrigen link
|
Eine Erklärung dazu und ein Musterbrief befindet sich im Bericht im obrigen Link
Ein Haustürgeschäft ist , wenn der Vertragsabschluss in der Wohnung des Kunden, an seinem Arbeitsplatz oder auf der Straße stattfindet. Aber nur dann , wenn der Vertreter von sich aus beim Kunden auftaucht. Geht der Kunde aber den ersten Schritt und ruft den Vertreter zu sich, handelt es sich folglich nicht um ein Haustürgeschäft.
Rücktritt vom Haustürgeschäft/Werbeveranstaltung Musterbrief für die Österreicher unter uns.
http://www.ak-tirol.com/online/page....AD=0&REFP=3343
Hier in dem Link ist noch eine Liste mit vielen Musterbriefen für die Österreicher.
http://www.akstmk.at/musterbriefe/ko....htm?skip=show