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Alt 25.11.2009, 13:54   #5 (permalink)
De kleine Eisbeer
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Standard AW: Haustürgeschäft

Zitat:
Zitat von Iena Beitrag anzeigen
Von schriftlichem Wiederruf sagte keiner am Telefon was. Ok. Ne Woche später wieder Anruf, dass Stornierung nich möglich wäre per Telefon. Somit auch die 2 Wochen Wiederrufsfrist rum.
Das muss nicht sein.
Wenn man keine Widerrufsbelehrung in Textform erhalten hat,dann ist das Widerrufsrecht nicht erloschen.
Zitat:
Zitat von Iena Beitrag anzeigen
und mein Partner unterschrieb dafür.
Hat dein Partner von dem was er unterschrieben hat eine Kopie erhalten?

Geändert von De kleine Eisbeer (25.11.2009 um 14:07 Uhr)
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