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Zitat von Harals Kranold
Lieschen Müller
Jedermann-Strasse-1
D-12345 im Dorf
Einschreiben mit Rückschein
Content Services Ltd.
Mundenheimer Straße 70
68219 Mannheim Berlin, den xx.xx.2009
Ihre unberechtigte Forderung –
“Rechnungs-Nr. 1234567 / Kunden-Nr. 1234567
Sehr geehrte Damen und Herren,
es ist schon richtig, dass ich mich für Ihre Internetseite angemeldet hatte weil ich ein gratis Programm suchte.
Da ich Student bin, war ich dazu eine öffentliche Uni-Bibliothek und habe mich auf einem öffentlich zugänglichen Rechner auf Ihre Internetseite angemeldet (deshalb auch die Uni-IP).
Das Programm habe ich aber in Ihrem Bestand nicht gefunden und deshalb habe ich von Ihrem Angebot auch erst gar keinen Gebrauch gemacht und es ist deshalb auch kein Vertrag zustande gekommen!
Erst später, nach Erhalt der Rechnung, habe ich erst gesehen dass alleine schon die Anmeldung angeblich kostenpflichtig war.
Mit Schreiben vom 19.06.2009 machen Sie einen Betrag in Höhe von 96,00 Euro (für 2 Jahre = 192,00 Euro,) für die angebliche Inanspruchnahme einer Internet-Serviceleistung gegen mich geltend.
Ich bin jedoch davon überzeugt, dass ich keinen – zumindest jedoch keinen kostenpflichtigen - Vertrag mit Ihnen abgeschlossen habe.
Ich habe auch erst später gesehen, dass eine Anmeldung für Ihre Dienstleistungen, die ich allerdings nie in Anspruch genommen habe, nicht ohne Beibehalt des gesetzlich vorgeschriebenen Widerrufs möglich ist.
Eine Anmeldung war und ist nur möglich mit Verzicht auf Widerruf.
Damit widersetzen Sie sich den geltenden Gesetzen !
Damit zwingen Sie dem Kunden von vorne herein auf sein gesetzlich vorgeschriebenes Widerrufrecht zu verzichten, das ist rechtlich nicht zulässig.
Sollten Sie anderer Meinung sein, so weisen Sie mir bitte nach, wann und wie es zu einem Vertragsschluss gekommen sein soll, wie Sie mich gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zum Fernabsatz belehrt und informiert haben.
Nach Inaugenscheinnahme Ihrer Homepage habe ich festgestellt, dass der Preishinweis versteckt ist, offenbar in der Absicht, unentdeckt zu bleiben. Es hat den Anschein, als werde die Leistung kostenlos angeboten. Weiter fehlt es an einer ausreichenden Widerrufsbelehrung, bzw. einen Widerruf wird arglistig und zwangsweise ausgeschlossen.
Das ist rechtlich nicht zulässig.
Den angeblich abgeschlossenen Vertrag fechte ich vorsorglich wegen arglistiger Täuschung an. Zudem widerrufe ich diesen Vertrag hilfsweise nach den Vorschriften über Fernabsatzverträge. Höchst vorsorglich erkläre ich die Anfechtung wegen eines Irrtums über den Inhalt der abgegebenen Willenserklärungen, hilfsweise kündige ich fristlos.
Von Drohungen mit einer unberechtigten Strafanzeige oder einer unzulässigen Eintragung dieser bestrittenen Forderung bei der Schufa sollten Sie Abstand nehmen, da ich mir ansonsten rechtliche Schritte gegen Sie vorbehalte.
Jetzt muss ich aber erst mal in meine Heimat Dänemark und bin vorläufig nicht zu erreichen.
Im Übrigen darf ich auf einem Urteil des LG-Mannheims hinweisen, worin Sie verurteilt wurden, diese Geschäftpraktiken einzustellen.
Urteil des LG Mannheim vom 12.05.2009, Az. 2 O 268/08
Eine Zahlung werde ich nicht vornehmen.
Mit freundlichen Grüßen Berlin; den xx.xx.2009
LieschenMüller
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