Energieausweis - nur eine weitere Abzocke?

Jones

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Meine Freundin hat mit einigen anderen Verwandten zusammen ein kleines Haus geerbt, dieses soll nun verkauft werden, und der Gewinn wird gleichmäßig aufgeteilt. Nun hat der Notar allerdings gesagt, dass ein Energieausweis notwendig ist, ohne darf das Haus nicht verkauft werden. Davon habe ich noch nie gehört? Was soll das, ist das nur wieder eine Möglichkeit wie der Staat den Verbrauchern Geld aus der Tasche ziehen kann?
Viel wird bei dem Verkauf nicht herumkommen, da es durch neun geteilt wird, da ist es wirklich ärgerlich wenn jetzt noch einmal hohe Kosten dazukommen. Kann man das irgendwie vermeiden?
 

Niclas

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Energieausweis-Pflicht: Das muss man wissen
Die am 1. Mai 2014 in Kraft getretene novellierte Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) hat die Energieausweis-Pflicht weiter verschärft. Verstöße gegen die Ausweispflichten werden mit Bußgeldern geahndet, die korrekte Verwendung soll stichprobenartig kontrolliert werden. Auch das Dokument selbst wurde verändert und teilt Gebäude nun in Energieeffizienzklassen ein, wie man sie bislang vor allem von Elektrogeräten kannte. Wann welcher Energieausweis vorgeschrieben ist, wer ihn ausstellen darf und welche Pflichten Haus- und Wohnungseigentümer haben.
www.stadtwerke-karlsruhe.de/Energieausweis/Pflicht
Wenn ein Gebäude verkauft, vermietet oder verpachtet wird, muss dem neuen Nutzer schon bei der Besichtigung ein Energieausweis vorgelegt werden. Das schreibt die Energieeinsparverordnung (EnEV) vor.
https://www.energieausweis-vorschau.de/pflicht.html
Wann besteht die Pflicht, einen Energieausweis vorzuweisen?

Immobilieneigentümer, die ihre Immobilie ganz oder teilweise verkaufen, vermieten, verpachten oder verleasen möchten, müssen potentiellen Interessenten spätestens bei der Besichtigung einen gültigen Energieausweis vorweisen oder gut sichtbar aushängen. Zusätzlich müssen bereits beim Inserieren der Immobilie (oder eines Teiles davon) zentrale Daten aus dem Energieausweis angegeben werden. Ohne diese Angaben droht ein Bußgeld von bis zu 14.000€.

Nach Abschluss eines Kaufvertrages muss der Ausweis (oder eine Kopie) an den neuen Eigentümer übergeben werden.

Formal ist es also völlig ausreichend, pro Gebäude nur ein Energieausweisoriginal ausstellen zu lassen und davon, je nach Bedarf, Kopien anzufertigen.

Diese Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises ist in der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014 §16 Abs. 2) verbindlich geregelt.
 

JohnnyB

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Wie Niclas schon schrieb, ein Energieausweis ist PFLICHT. Dafür gibt es gute Gründe. Und wenn es der Notar sagt, kann man diesem vertrauen, würde ich sagen.

Die Kosten bewegen sich übrigens in einem recht erträglichen Rahmen, bei dieser Energieberatung kann man einen Energieausweis online bestellen. Wenn diese Kosten, wie du schon schriebst durch neun geteilt werden, ist das ein geringer zweistelliger Betrag für jeden, da sollte selbst bei einem durch neun geteilten Hausverkauf noch etwas dabei herumkommen.

Wenn ich ein Haus kaufen will, dann würde ich natürlich auch einen Energieausweis sehen wollen, schließlich will ich wissen, mit welchem Verbrauch ich zu rechnen habe. Es gibt ja wirklich massig Abzocke heutzutage, aber das gehört meiner Meinung nach nicht dazu, sondern ist eine sinnvolle Einrichtung, die eher davor schützt.
 

HajoAbzock

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Das ist doch absolut nachvollziehbar? Abzocke wäre es, im Gegenteil, keine hinreichende Auskunft über den Verbrauch eines Hauses zu geben. Du möchtest als potenzieller Käufer doch auch keine böse Nachzahl-Überraschung erleben.
 
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