AW: 99 downloads abzocke bitte helft mir
Also generell bist du beschränkt geschäftsfähig nach §106 bgb.
in der folge ist das geschäft da es weder n geschäft des täglichen lebens noch du es aus deinen eigenen mitteln (taschengeld) bestreiten wolltest, noch es dir lediglich nen rechtlichen vorteil bietest (du verpflichtest dich ja was zu zahlen), schwebend unwirksam.
Bedeutet in der Folge, dass deine Eltern das ganze nach §108 I BGB genehmigen können oder nicht. Tun Sie das nicht, ist ads so, als hätte nie ein Geschäft dieser Art existiert.
Ergo gib das Ding deinen Eltern, sag denen sie solln das Ding nich genehmigen und das dem Vertragspartner gegenüber erklären (schriftlich, Post am Besten Einwurf Einschreiben (gehe von Postfach asu). Was dann noch kommt interessiert dich nicht mehr, kann man getrost ignorieren.
natürlich ohne gewähr, könnte sein dass sich für im internet abgeschlossene verträge hinsichtlich der aufsichtspflicht der eltern besonderheiten ergeben.
schelcht wäre auch, wenn du beim alter etwas falsches angegeben hast möglicherweise
Geändert von schwein (17.06.2009 um 19:24 Uhr)
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